4. Maklerprovision
Viele Vermieter beauftragen einen Makler mit der Vermietung ihrer Immobilie. Oft überlassen sie ihm die Auswahl eines Mieters. Sofern der Vermieter dabei die Maklerprovision trägt, darf er sie von der Steuer absetzen. Auch Kosten für Anzeigen im Internet oder der Zeitung zum Zwecke der Mietersuche dürfen steuerlich geltend gemacht werden.
5. Nebenkosten der Immobilie
Vermieter erheben von ihren Mietern in der Regel Nebenkosten für Heizung, Wasser und Müllabfuhr sowie für weitere Dienstleistungen wie Reinigung und Hausmeisterdienste.
Sie müssen diese vom Mieter entrichteten Beiträge als Einnahmen versteuern, dürfen sie danach jedoch auch als Werbungskosten in ihre Steuererklärung eintragen.
6. Reparatur und Renovierung
In den meisten Fällen muss der Vermieter die Kosten tragen, wenn in der Wohnung eine Reparatur ansteht oder renoviert werden muss. Das kann von kleinen Reparaturen wie einem defekten Wasserhahn bis hin zu größeren Posten wie etwa dem Einbau neuer Fenster reichen.
Generell dürfen Arbeiten, die der Renovierung oder dem Erhalt der Immobilie dienen, von der Steuer abgesetzt werden. Handwerkerkosten können als Werbungskosten komplett geltend gemacht werden.
7. Leerstand
Wenn Vermieter keinen Mieter für ihre Immobilie finden und sie eine zeitlang leer steht, können Vermieter weiter anfallende Kosten – etwa für Strom, Grundsteuer oder Gebäudeversicherung – von der Steuer absetzen. Sie können sie als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen.
Allerdings muss sich der betroffene Vermieter ernsthaft um eine Vermietung bemühen und dies dem Finanzamt nachweisen. (bk)
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