Das nächste Regulierungs-Ungetüm

Vor allem müssen die Anbieter mit ihren Vertriebspartnern sprechen. Und das möglichst schnell. Der wesentliche Teil der Neuregelungen tritt zwar erst Anfang 2018 in Kraft. Doch insbesondere Banken arbeiten schon jetzt intensiv an der Umsetzung der Vorschriften, deren Grundzüge schon seit der Verabschiedung der Mifid II im Jahr 2014 bekannt sind.

So warnte Andreas Heibrock, Geschäftsführer der Patrizia Grundinvest und im Vorstand des Sachwerteverbands BSI für das Thema Publikumsgeschäft zuständig, auf dem Cash.-Branchengipfel davor, die Fehler von 2012 zu wiederholen.

Damals hatten sich nicht wenige Anbieter viel zu spät darauf eingestellt, dass geschlossene Fonds zu Finanzinstrumenten erklärt wurden und damit im Vertrieb erstmals unter das WpHG fielen. Sie flogen zum Stichtag aus den Vertriebsprozessen der Banken und kamen danach kaum wieder hinein.

“Dann sind wir raus”

„Die Weichen für die Umsetzung von Mifid II werden im Moment gestellt“, sagte Heibrock. Mit dem jetzt veröffentlichten Gesetzentwurf wird sich dieser Prozess vermutlich noch beschleunigen, auch bei der Umsetzung von IT-Lösungen.

„Wenn wir in diese Software nachher nicht hineinpassen, dann sind wir raus“, warnte Heibrock. „Dann ist es egal, wie toll wir sind und wie toll wir reguliert sind.“ Da hat er wohl recht.

Eine Hoffnung immerhin verbindet sich mit dem Gesetzes-Monstrum: Ist es erst umgesetzt und implementiert, dann werden geschlossene Publikums-AIF wie selbstverständlich zu der Produktpalette der Banken zählen. Vorausgesetzt, die KVGen haben sich rechtzeitig darum gekümmert.

 

Das Cash.-Extra zum Branchengipfel mit der kompletten Diskussion ist der Cash.-Ausgabe 11/2016 beigefügt, die diese Woche erscheint.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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