Die Verschiebung des Starts der EU-Verordnung PRIIPs für Fonds um weitere zwei Jahre bringt Aufschub, wird aber wenig ändern. Denn eine Kernfrage bleibt wohl so oder so ungeklärt. Der Löwer-Kommentar
Es geht um das Hickhack um Basisinformationsblätter („Key Information Document“, kurz: KID), die nach der EU-Verordnung für „verpackte“ Anlage- und Versicherungsprodukte (PRIIPs) erstellt werden müssen.
In der vergangenen Woche hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung im EU-Parlament (ECON-Ausschuss) die Verschiebung des PRIIPs-Starts für Wertpapierfonds (OGAW) und alternative Investmentfonds (AIFs) um zwei Jahre auf 2022 beschlossen und eine entsprechende Beschlussvorlage für das EU-Parlament verabschiedet.
Auch die Frist für einen „Review“ der Vorschriften wird nach dem Vorschlag des ECON-Ausschusses um ein Jahr auf Ende 2019 verlängert. Die betroffenen Verbände atmen auf.
Schon einmal verschoben
Ändern jedoch wird die Verschiebung wahrscheinlich nicht viel. Der ECON-Vorstoß verschafft den Fonds zwar voraussichtlich einen zeitlichen Aufschub. Er birgt aber auch die Gefahr, dass sich das PRIIPs-Chaos endgültig zu einer unendlichen Geschichte entwickelt.
Schließlich wurde das Inkrafttreten der PRIIPs-Verordnung, die auf EU-Ebene bereits 2014 verabschiedet worden war, schon einmal verschoben: Von 2017 auf Anfang 2018. Seitdem müssen sich Versicherungen mit Anlagecharakter mit dem KID herumschlagen. OGAWs und AIFs hatten von vornherein eine Schonfrist von zwei Jahren.
Vorausgegangen war schon damals ein Streit zwischen der EU-Kommission und dem EU-Parlament, das – ebenfalls auf Vorschlag des ECON-Ausschusses – den Entwurf der Kommission für Detailvorschriften zur PRIIPs-Verordnung mit breiter Mehrheit ablehnte.
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