Klaus G. Leyh, Vorstand Personenversicherung, Konzern Versicherungskammer: „Deutschland hat gewählt. Eine neue Bundesregierung muss in den kommenden Monaten die Weichen für Reformen unseres Alterssicherungs-, Gesundheits- und Pflegesystems stellen. Die Politik ist gefordert, unsere sozialen Sicherungssysteme, die insbesondere durch die demografische Entwicklung vor großen Herausforderungen stehen, durch zukunftsfähige Rahmenbedingungen resilient und demografiefest aufzustellen.
Die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge müssen gleichwertig gefördert werden, um eine nachhaltige finanzielle Absicherung im Alter zu gewährleisten. Insbesondere bedarf es zusätzlicher innovativer Lösungen, um die Wirksamkeit und Attraktivität der einzelnen Säulen zu erhöhen: Die staatlich geförderte private Altersvorsorge muss dringend reformiert werden. Bestehende Modelle sind oft zu komplex und bürokratisch. Vereinfachte Fördermodelle und attraktive steuerliche Anreize können die private Vorsorge deutlich stärken. Die betriebliche Altersvorsorge muss flexibler gestaltet und besonders für kleine und mittelständische Unternehmen ohne Tarifbindung zugänglich gemacht werden. Eine verpflichtende Tarifbindung greift zu kurz, da sie die Realität vieler Unternehmen verkennt. Statt starrer Regelungen braucht es flexible, bedarfsgerechte Lösungen, die die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen würdigen. Wir begrüßen eine Versicherungspflicht für Selbstständige mit einer Opt-Out-Möglichkeit für diejenigen, die eine gleichwertige Altersvorsorge nachweisen können. Dies stärkt die Eigenverantwortung und schützt Selbstständige vor Altersarmut, ohne sie übermäßig zu belasten.
Wir als Versicherer setzen auf ein stabiles, finanziell sicher aufgestelltes Gesundheits- und Pflegeversicherungssystem in Deutschland durch unser klares Bekenntnis zu einem effizienten, dualen System und zu mehr Eigenvorsorge. Dabei gilt: Nur in einem funktionierenden Systemwettbewerb bleiben die Vorteile des dualen Systems erhalten. Dieser Wettbewerb muss gestärkt werden, indem die PKV Gestaltungsrechte analog zur GKV erhält, etwa hinsichtlich Digitalisierung und Datennutzung (verpflichtende Befüllung der elektronischen Patientenakte in Arztpraxen und Apotheken, datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken) sowie mit Blick auf die Förderung von Prävention und gesundheitsbewusstem Verhalten durch Bonusprogramme.“
