Das steht im neuen Heizungsgesetz

Heizthermostat
Foto: PantherMedia / sasel77
Der Gesetzentwurf erhitzt seit Monaten die Gemüter.

Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich in letzter Minute doch noch auf einen Kompromiss zum umstrittenen Heizungsgesetz geeinigt, der erhebliche Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorsieht. Was steht drin?

Hauseigentümer in Deutschland sollen mehr Zeit für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen bekommen und nicht überfordert werden. Mieter sollen nicht über die Maßen belastet werden. Das ist der Kern der Einigung der Ampel-Koalitionsspitzen zum umstrittenen Heizungsgesetz.

Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll nun noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Geplant sind wesentliche Änderungen zum ursprünglichen, vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf. Gelten soll das Gesetz grundsätzlich zum 1. Januar 2024, es sind aber viele Übergangsfristen geplant. Demnach kann es je nach Wärmeplanung in der Kommune bis 2028 dauern, bis schärfere Regeln bei einem Heizungsaustausch gelten.

Showdown auf der Fraktionsebene

Die FDP hat bisher verhindert, dass der Gesetzentwurf im Bundestag zum ersten Mal beraten wird – das soll nun am Donnerstag geschehen. Die Sommerpause beginnt nach dem 7. Juli, bis dahin soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das sogenannte Heizungsgesetz, vom Bundestag verabschiedet werden – falls die FDP am Ende wirklich zustimmt, denn noch sind viele Details offen. Der Bundesrat muss nicht zustimmen, das verringert seine Einflussmöglichkeiten.

Tagelang hatten Vertreter der Ampel-Fraktionen über einen Kompromiss beim Heizungsgesetz beraten. Am Dienstag dann kam es auf der Fraktionsebene des Bundestags zum Showdown. Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) schalteten sich in die Verhandlungen mit den Fraktionsspitzen ein. Die Spitzenrunde einigte sich auf „Leitplanken“ – auf deren Grundlage soll nun im weiteren Verfahren im Bundestag der Gesetzentwurf geändert werden.

Mehr Zeit für die Wärmewende

Scholz sagte am Abend bei einer Veranstaltung der SPD, es habe ein wenig geruckelt in der Koalition. „Heute hat es sich, glaube ich, zu Ende geruckelt.“ SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sprach von Verlässlichkeit für Verbraucher und Mieter. Habeck sagte, es werde das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen gesetzt: „Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz.“ Dessen Kern sei gewahrt.

Die ursprünglichen Pläne sahen vor, das ab 2024 möglichst jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben wird. Das sollte das Ende von Gas- und Ölheizungen einläuten. Es folgte ein Aufschrei der Empörung über einen „Heizhammer“. Vor allem die FDP forderte Nachbesserungen und wehrte sich gegen einen Zwang zum Austausch und einen Fokus auf die Wärmepumpe.

Das sieht der Kompromiss vor

Der Kompromiss sieht nun vor: Das Gebäudeenergiegesetz und ein sogenanntes Wärmeplanungsgesetz sollen aneinander gekoppelt werden und beide zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Wärmeplanungsgesetz soll Länder und Kommunen in die Pflicht nehmen: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen – etwa über den Ausbau der Fernwärme. Wer an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, muss sich keine Gedanken mehr über den Einbau etwa einer Wärmepumpe mehr machen. Erst am Montag hatten Vertreter der Bundesregierung mit Verbänden einen stärkeren Ausbau der Fernwärme vereinbart.

Die Eckpunkte der Koalition sehen vor, dass eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 eingeführt werden soll. Daraus sollen sich wichtige Aspekte ableiten: Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen im Bestand beim Heizungsaustausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten.

Starttermin Januar 2024 nur in Neubaugebieten

Auch wenn die Wärmeplanung vorliegt, sollen in Bestandsgebäuden noch nach Anfang 2024 weiter Gasheizungen eingebaut werden dürfen – wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind und die Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. Nur in Neubaugebieten sollen die Regelungen des Heizungsgesetzes ab Januar 2024 gelten, es soll also nur eine Heizung mit einem Anteil von 65 Prozent Ökostrom eingebaut werden dürfen.

Wird bei der Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, soll man nach einer angemessenen Übergangsfrist auf ein erneuerbares Heizungssystem umrüsten müssen – zum Beispiel durch einen Austausch hin zu einer Wärmepumpe oder den Anschluss an ein Fernwärmenetz. Gasheizungen dürfen in diesem Fall nur dann weiter eingebaut werden, wenn sie zu 65 Prozent mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden.

Neu ist auch: Private und öffentliche Gebäude werden gleichbehandelt.

FDP erreicht „Technologieoffenheit“

Das bisherige Gesetz werde vom „Kopf auf die Füße“ gestellt, hieß es aus der FDP. Um Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen, sollten alle Heiztechnologien zulässig sein, die geeignet seien, CO2-Emissionen zu senken, heißt es in einem Papier der FDP. Bevor keine kommunale Wärmeplanung vorliege, hätten Besitzer von Bestandsimmobilien keine zusätzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Erst müsse der Staat liefern, auf dieser Grundlage könnten die Bürger entscheiden – das betonte Fraktionschef Christian Dürr. „Die Heizung muss zum Gebäude passen und nicht umgekehrt.“

Es solle keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, hieß es weiter. Außerdem solle es keinerlei Einschränkungen etwa für Holzheizungen geben, weder im Bestand noch im Neubau.

Mehr Schutz für Mieter

Mehr Mieterschutz war ein zentrales Anliegen vor allem der SPD. Im Eckpunkte-Papier heißt es nun: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden.“ Vermieter sollten aber Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren – das war der FDP wichtig. Bei den Verhandlungen drehte es sich vor allem um die Modernisierungsumlage – damit kann der Vermieter Investitionskosten für eine neue Heizung auf den Mieter umlegen, sprich: die Miete erhöht sich.

Nach der Einigung soll nun gelten: Falls der Vermieter in eine klimafreundliche Heizung investiert und Förderangebote nutzt, soll er Anspruch auf eine „weitere Modernisierungsumlage“ erhalten, wenn die Mieter von der Förderung finanziell profitieren.

Staatliche Förderung

Die Bundesregierung hat bereits Pläne für eine staatliche Förderung vorgelegt. Im Papier der Koalitionsspitzen nun heißt es, die Förderung werde aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert – einem Sondertopf – und solle „möglichst passgenau“ die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen. Aber: Die Details etwa zur genauen Höhe der staatlichen Förderung sind weiter offen. (dpa-AFX)

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