Es gibt kaum ein Thema, bei dem sich Verbraucherschützer und Versicherer so einig sind, wie bei der Arbeitskraftabsicherung. Beide Seiten mahnen seit Jahren und versuchen gezielt Irrtümer auszuräumen. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich zwar die Sensibilität für die finanzielle Absicherung der eigenen Zukunft erhöht. Damit ist auch die Bereitschaft zur Absicherung des eigenen Einkommens deutlich gestiegen.
Aber was nutzt die Bereitschaft, wenn die Erkenntnis über die Notwendigkeit der Absicherung der Arbeitskraft auf den Preis für den Tarif treffen und beides dann mit dem eigenen Verdienst und einem Blick auf das Konto abgeglichen werden?
Spätestens dann sagen viele Interessenten, dass sie das Geld nicht haben. Interessanterweise stellt sich für einen Autofahrer die Frage überhaupt nicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Ist der Wagen neu oder ein oder zwei Jahre alt, sollte es dann doch eine Vollkaskoversicherung sein. Und die kostet erheblich mehr.
Rund 30 Prozent der Arbeitnehmer haben die Arbeitskraft abgesichert
Eine Wohngebäudeversicherung hat beinahe jeder Immobilienbesitzer. Eine Hausratversicherung drei Viertel aller Haushalte. Aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Gerade einmal 30 Prozent der Arbeitnehmer haben nach Angaben der Zurich Gruppe Deutschland ihre Arbeitskraft abgesichert. Tatsächlich wird aber jeder Vierte berufsunfähig. Ein Grund zu verzichten, ist der vermeintlich hohe Preis.
Dabei kostet der Monatsbeitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel nicht mehr, als einmal pro Monat in einem Restaurant gut essen zu gehen. So zahlt beispielsweise eine 25-jährige Architektin bei der Zurich für eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.000 Euro jeden Monat rund 44 Euro Beitrag. Die Faustregel lautet also: Wer sich frühzeitig absichert, spart Geld und profitiert vom günstigen Versicherungsschutz.
Ein weiterer Grund auf den Schutz zu verzichten, ist, dass nicht wenige davon ausgehen, dass es immer noch ein staatliches Sicherungsnetz im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt. Eine Umfrage der Metallrente ergab, dass immerhin 58 Prozent der 14 bis 29-Jährigen fälschlicherweise glauben, bei Berufsunfähigkeit durch eine staatliche Rente abgesichert zu sein. Fakt ist: Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für Beschäftigte, die nach 1961 geboren sind, längst nicht mehr. Vielmehr ist es so, dass der Staat mit der Erwerbsminderungsrente nur noch eine Mindestabsicherung bietet.
Erwerbsminderungsrente unter 840 Euro
Nach Informationen der deutschen Rentenversicherung lag die monatliche Erwerbsminderungsrente 2019 bei unter 840 Euro. Vor dem Hintergrund, dass die Mieten in vielen Städten deutlich höher liegen und weiter steigen, reicht der Betrag nicht einmal ansatzweise aus, um die stetig steigenden Mieten zu zahlen.
Ein 35-jähriger Mann mit einem monatlichen Einkommen von 2.500 Euro und 13 Monatsgehältern verdient – eine jährliche Gehaltssteigerung von zwei Prozent vorausgesetzt – in den nächsten 30 Jahren seines Berufslebens über 1,3 Millionen Euro. Geld, das nicht nur für die Miete, sondern auch für das Leben fehlt.
Insofern geht es beim Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung darum, dem Kunden zu vermitteln, wie erheblich die finanzielle Lücke zwischen dem aktuellen Einkommen und der gesetzlichen Absicherung ist. Und was geschieht, wenn hier nicht adäquat vorgesorgt wird.
„Kann ich mir nicht leisten und ist mir zu kompliziert“
In einer Kundenbefragung hatte die Zurich Versicherung erfahren wollen, warum Kunden ihre Arbeitskraft nicht absichern. Die Antworten reichten von „Kann ich mir nicht leisten“ bis hin zu „das ist mir zu kompliziert“. Die Aussagen verwundern kaum und decken sich ziemlich genau mit den Ergebnissen und Studien anderer Versicherungsgesellschaften.
Viele denken häufig an Unfälle als Hauptursache einer Berufsunfähigkeit. Doch das stimmt nicht. Mit gerade einmal acht Prozent sind sie auf Platz vier der Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit, wie eine Studie der Hofheimer Analyseunternehmens Morgen & Morgen eindrücklich zeigt. Auf Platz drei folgen mit 17,1 Prozent Krebserkrankungen und anderer bösartige Geschwüre. Auf Platz zwei liegen mit knapp 21 Prozent Erkrankungen des Skelett- oder Bewegungsapparates.
Wenn die Seele schreit
Die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit sind – in rund 30 Prozent aller Fälle – allerdings psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen. Oft als Folge von Stress. Und das kann jeden treffen. Dabei trifft die Berufsunfähigkeit nicht nur die körperlich hart Arbeitenden, sondern auch hochqualifizierte Arbeitskräfte oder kreative Spezialisten wie Programmierer, Redakteure oder Mediengestalter.
„Die private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist eine äußerst wichtige Versicherung“, betont denn auch Ellen Ludwig, Geschäftsführerin von Ascore Analyse in Hamburg. Die Versicherung zahlt, wenn der Betreffende mindestens sechs Monate berufsunfähig ist. In dem Fall erhält der Betreffende die vereinbarte Rente – auch rückwirkend.
Doch wie hoch sollte die BU-Absicherung für den Fall der Fälle sein? „Die BU-Rente muss sich natürlich am Einkommen orientieren, sonst reicht es im Fall des Falles vorne und hinten nicht und man kann die laufenden Kosten des Alltags nicht stemmen“, rät die Expertin. 70 bis 80 Prozent sind nach Angabe von Ludwig ein Muss. Wichtig sei zudem, dass bei einer späteren Vertragsanpassung keine erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung erfolgt. Auch die Möglichkeit, die BU-Absicherung an ein steigendes Einkommen anzupassen spiele eine wichtige Rolle.
Für den Fall der Fälle
Produkte wie der Berufsunfähigkeits-Schutzbrief der Zurich bieten mit dem integrierten Lebensphasen-Konzept die Option, die BU-Absicherung etwa bei Heirat, der Geburt eines Kinder oder steigendem Einkommen problemlos anzupassen. Das gilt auch für einen etwaigen Berufswechsel. Egal ob der Beruf gewechselt wird oder eine Weiterbildung erfolgt. Die Veränderungen muss der Kunde nicht mitteilen. Im etwaigen Leistungsfall wird nur geprüft, ob der/die Versicherte im zuletzt ausgeübten Beruf weiterarbeiten kann oder berufsunfähig ist.
Bemerkenswert ist zudem die berufliche Integrations- und Rehabilitationsberatung. So unterstützt die Zurich auf Wunsch auch auf dem Weg zurück in die Normalität und organisiert im Versicherungsfall kostenfrei die Möglichkeit einer Rehabilitations- und Integrationsberatung durch anerkannte Fachleute. So können zum Beispiel als sinnvoll erachtete Maßnahmen eingeleitet und begleitet werden. Dabei entscheiden der Versicherte selbst, ob er den kostenlosen Service von Zurich annehmen möchten.
Wichtig für BU-Kunden: Neben der Produktqualität spielen auch die Stabilität und die Erfahrung des Versicherers eine wichtige Rolle. Zurich punktet mit jahrzehntelanger Erfahrung, hochqualifizierten Mitarbeitenden, Disziplin im Underwriting, riskoadäquaten Prämien und hoher Expertise im Claims-Bereich.
Und mit individueller Beratung und Service, um dem gemeinsam den Vertriebsexperten den Kunden unter die Arme zu greifen: So zahlt die Zurich etwa bei Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 Monate die vereinbarte BU-Rente und bietet zudem Überbrückungshilfen für maximal zwölf Monate für den Fall, dass der private Krankenversicherer die Krankentagegeldzahlungen wegen Berufsunfähigkeit einstellt. Darüber hinaus verzichtet der Versicherer als einer von wenigen Anbietern im Markt auf Beitragsanpassungen nach Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz. (RC)