Angesichts des nahenden Fristablaufs empfehlen die Hamburger IT-Experten der Branche, „vorrangig nach schnellen Lösungen“ zu suchen. „Die in Zeitnot geratenen Versicherer sollten ein Zwischenfazit ziehen und nach Einsparpotenzialen suchen“, empfiehlt Berater Kusch. Eine vollständige Umsetzung in der IT sei nicht immer nötig, so könnten einzelne Anforderungen auch organisatorisch erfüllt oder im Rahmen der Regeln „weniger stringent“ ausgelegt werden.
Data Warehouses in Ordnung bringen
Oftmals helfe es auch, das Projekt „durchdachter anzugehen“. Kusch empfiehlt, ein Regelwerk mit Sperr- und Löschkonzept zu erstellen, in dem die wichtigsten Grundlagen und Fristen zusammengefasst werden. Viele der nötigen Schritte ließen sich dann durch Automation beschleunigen.
„Es bietet sich auch an“, fährt Kusch fort, „endlich für Ordnung in bestehenden Data Warehouses und Business-Intelligence-Systemen zu sorgen. Durchdachte systematisierte Löschprozesse sparen auf Dauer Zeit und Geld. Ressourcen für das Kerngeschäft werden frei.“
285 Unternehmen sind Code of Conduct beigetreten
Bis Ende März 2015 haben sich insgesamt 285 Versicherer und Pensionskassen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Einhaltung der strengen Datenschutzregeln verpflichtet. Fast die Hälfte von ihnen war bereits bei der Gründung Anfang 2013 mit dabei. Diese Vorreiter müssen die Umsetzungsarbeiten bereits bis Jahresende abgeschlossen haben. Alle anderen haben noch ein paar Jahre mehr Zeit. (lk)
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