Im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) eine deutliche Erhöhung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge in der Lebensversicherung zum Jahr 2025 empfohlen. In der Folge hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Höchstrechnungszins ab Januar 2025 auf 1,0 Prozent festgelegt. Angesichts der Entwicklungen auf den Kapitalmärkten sprechen sich die Aktuare für 2026 für eine Beibehaltung auf gleichem Niveau aus.
Die auf aktuellen Modellrechnungen und volkswirtschaftlichen Analysen beruhende Einschätzung der DAV ist, dass der vom Bundesministerium der Finanzen festgelegte Höchstrechnungszins für Neuverträge mittelfristig stabil gehalten werden kann. Die DAV empfiehlt daher auch für das Jahr 2026 einen Höchstrechnungszins für die handelsrechtliche Deckungsrückstellung von Lebensversicherungsverträgen mit Zinsgarantie (kurz HRZ) in Höhe von 1,0 Prozent.
Zwar habe sich die Inflation wieder beruhigt. Auch die Zinsen seien zurückgegangen. Aber sie lägen weiterhin deutlich über dem Level vor dem Ukraine-Krieg, betotnt der DAV-Vorsitzende Dr. Maximilian Happacher. „Die Krisen in der Welt sind nicht weniger geworden“, sagt Happacher. „Zu nennen sind der bereits knapp drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg in der Ukraine, der sich immer weiter zuspitzende Nahost-Konflikt und die zunehmenden Spannungen im asiatisch-pazifischen Raum. Nicht nur die damit einhergehenden Bedrohungen des freien Welthandels, sondern auch die wachsenden Belastungen der öffentlichen Haushalte üben grundsätzlich auch mittelfristig einen gewissen Inflationsdruck aus“, so Happacher.
Vor diesem Hintergrund sei weiterhin von einem gegenüber der Zeit vor 2022 höheren Zinsniveau auszugehen, auch wenn die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank aufgrund der aktuell moderaten Inflationserwartungen derzeit noch in eine andere Richtung zeige.