Horvat ist zwar Verfechter der Finanzberatung gegen Honorar – schließlich ist Honorarfinanz eines von 18 in Deutschland nach WpHG zugelassenen Instituten für Honoraranlageberatung. Aber ein Provisionsverbot zum jetzigen Zeitpunkt zöge seiner Meinung nach eine ganze Reihe an Kollateralschäden nach sich: „Für den Verbraucherschutz, für Haushalte mit niedrigen Einkommen als auch für die große Zahl der redlich arbeitenden Finanzdienstleister.“
„Ein Provisionsverbot würde zwar zu Kosteneinsparungen für Verbraucher führen und mögliche Interessenskonflikte bei Beratenden reduzieren“, so Horvat. Sehr viel effektiver würden sich jedoch andere Regulierungen zu Gunsten der Verbraucher auswirken und deren Vertrauen in die Finanzberatung stärken.
Als erstes schlägt er Zugangsbeschränkungen für freie Finanzberater vor. So dürfte nur jemand in der Finanzberatung tätig sein, der oder die mindestens eine zweijährige Berufsausbildung mit bestandener IHK-Prüfung genossen hat. Berufserfahrung der vergangenen Jahre könnte angerechnet werden.
Zur Reduzierung von Interessenskonflikten sollte laut Horvat ein vom Gesetzgeber vorgegebener Provisionsdeckel genügen: „Somit würden auch strukturierte Finanzorganisationen, die mit Überprovisionen ihre Karrieremodelle finanzieren, nicht mehr auf maximalen Verkaufserfolg ausgerichtet sein.“
„Mischmodelle führen zu Irritationen“
Zur Stärkung der Honorarberatung erwartet Horvat dringend eine feste Gebührenordnung wie die für Steuerberater oder Rechtsanwälte: „Dies würde für Transparenz gegenüber Verbrauchern sorgen und verhindern, dass einzelne Honorarberater ihre Produktempfehlungen als Provisionsersatzmodell und für überzogene Honorarrechnungen nutzen.“ Beratungshonorare sollten steuerabzugsfähig beziehungsweise wie Provisionen auch von der Umsatzsteuer befreit sein.
Und schließlich sollte seitens des Gesetzgebers bei Finanzberatungsfirmen eine klare Trennung zwischen Vertrieb gegen Provision und Beratung gegen Honorar erkennbar sein. Die gegenwärtigen Mischmodelle, in denen nebeneinander einzelne Produkte gegen Provision verkauft und andere gegen Honorar empfohlen werden, führten bei Verbrauchern nur zu Irritationen, meint Horvat.
„Ein generelles Provisionsverbot dagegen würde auch Absicherungsbereiche betreffen, die gar nicht ursächlich für Verwerfungen im Finanzvertrieb sind“, sagt er. „Dazu zählen vor allem die Absicherungen von Sach- und Biometrie-Risiken.“ Die meisten Benachteiligungen für Verbraucher entstünden bei Anlageprodukten und insbesondere auch bei Fondspolicen, die oftmals mit viel zu hohen Provisionen und Produktkosten belegt seien. Hier könnten ebenfalls gesetzliche Vorschriften zur Kenntlichmachung eingezogen werden.