Danach erhalten sie zukünftig pauschal 5.000 Euro, wenn sie während eines Einsatzes angegriffen und nicht unerheblich verletzt wurden. Eingeschlossen sind sowohl ehrenamtlich Tätige als auch Versicherte bei Ausübung ihres hauptberuflichen Dienstes. Außerdem bietet das Unternehmen Unterstützung für versicherte Personen mit psychischen Problemen, wie einer Anpassungsstörung oder einer posttraumatischen Belastungsreaktion nach einem Angriff.
„Leider werden Einsatzkräfte heutzutage immer wieder Opfer von Übergriffen. Das ist eine sehr beunruhigende Entwicklung. Wir wollen Unterstützung im Fall der Fälle bieten und haben ganz nach unserem Motto `das Füreinander zählt` die Leistung in solchen Fällen erweitert. Damit heben wir uns vom Markt ab“, sagt Dr. Normann Pankratz, Vorstandsmitglied der Debeka. Das Koblenzer Unternehmen wolle mit der neuen Regelung besonders auch ehrenamtlich Tätige unterstützen, da sie einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, so Pankratz.