Dekabank akzeptiert juristische Niederlage im Streit um Cum-Ex-Deals

Die Dekabank akzeptiert ihre juristische Niederlage im Streit um 53 Millionen Euro Kapitalertragsteuer aus umstrittenen Aktiengeschäften.

Die Dekabank findet sich mit einer juristischen Niederlage ab.
Die Dekabank findet sich mit einer juristischen Niederlage ab.

„Wir akzeptieren das Urteil das Finanzgerichts und gehen nicht in Revision“, sagte ein Sprecher des Wertpapierhauses der Sparkassen am Montag in Frankfurt und bestätigte damit einen Bericht des „Handelsblattes“ (Montag).

Die Dekabank hatte eine Erstattung der Steuer aus Aktiengeschäften im Jahr 2010 verlangt. Der Fiskus hatte dies abgelehnt, weil der Verdacht bestand, dass der Anspruch aus illegalen „Cum-Ex-Geschäften“ stammen könnte. Das Hessische Finanzgericht in Kassel hatte die Klage der Dekabank im Februar abgewiesen, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.

Bei „Cum-Ex-Geschäften“ wurden rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Die Folge: Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde. 2012 war das Steuerschlupfloch geschlossen worden. Etliche Banken gerieten wegen solcher Geschäfte ins Visier der Ermittler.

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Die Dekabank hatte erklärt, ihr seien die Aktien aus Versehen erst nach dem Dividendentermin ausgeliefert worden. Auf der Grundlage von Rechtsgutachten habe das Institut dann die Belastung in die Bilanz eingestellt und auf Rückzahlung geklagt.

Quelle: dpa-Afx/tr

Foto: Shutterstock

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