Demenzerkrankungen nehmen mit steigender Lebenserwartung stetig weiter zu. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Angehörige auch den bestehenden Haftpflichtschutz überprüfen. Die Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hat dazu Tipps und Empfehlungen für Hilfen rund um das Thema Demenz.
Neben den allgemeinen Problemen im Umgang mit dieser Krankheit, gilt es auch, ein Augenmerk auf den Versicherungsschutz zu haben, sprich auf die Private Haftpflichtversicherung.
„Ein an Demenz erkrankter ist in der Regel deliktunfähig, das heißt er ist für Schäden, die er verursacht, laut Gesetz nicht haftbar. Dennoch haben sich einige Versicherer diesem Thema schon angenommen und kommen auch für Schäden auf, die von Demenzerkrankten verursacht wurden“, erklärt Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Deliktunfähigkeitsklauseln helfen im Schadensfall
Eine Demenzerkrankung muss übrigens einem Versicherer nicht angezeigt werden. Dennoch ist es für Angehörige eines Demenzkranken enorm wichtig, sich über die Bedingungen in der abgeschlossenen Privaten Haftpflichtversicherung genau zu informieren, damit man im Falle eines Falles bei Deliktunfähigkeit nicht auf dem Schaden sitzen bleibt oder andere Geschädigte keine Zahlung erhalten, führt Buck weiter aus.
Die Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur, wenn der Schadensverursacher dazu verpflichtet wäre. Spezielle Deliktunfähigkeitsklauseln helfen im Schadensfall weiter. (fm)
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