„Die Zielgruppe des Projekts reicht von Singles, Paaren und jungen Familien bis hin zu Senioren“, sagt Dirk Germandi, Vorstandssprecher der Berliner Profi Partner AG und Sprecher der Investoren.
Der Nürnberger Projektentwickler Terraplan realisiert ebenfalls in Berlin ein Projekt mit historischem Flair. Im ehemaligen US-Hauptquartier in Dahlem wurde einst die Luftbrücke für Berlin ins Leben gerufen, Präsident John F. Kennedy bereitete dort seine Berliner Rede vor. Nun wird aus dem 56.000 Quadratmeter großen Areal die Wohnanlage „The Metropolitan Gardens“. In acht denkmalgeschützten Gebäuden entstehen 200 Eigentumswohnungen mit 40 bis 140 Quadratmetern Wohnfläche. Die Kaufpreise liegen zwischen 4.600 und 4.900 Euro pro Quadratmeter.
Von Steuervorteilen profitieren
Denkmalschutzimmobilien sind nicht nur wegen des historischen Flairs und der Mietrendite, sondern nicht zuletzt wegen der Steuervorteile gefragt. Denn der Anteil der anrechenbaren Sanierungskosten am Kaufpreis des Objekts kann vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
Kapitalanleger können diesen Posten nach Paragraf 7i Einkommenssteuergesetz (EStG) über einen Zeitraum von zwölf Jahren geltend machen. Die Abschreibungen summieren sich je nach persönlichem Steuersatz auf ansehnliche Beträge. Wer etwa eine Wohnung für 220.000 Euro mit einem anrechenbaren Sanierungskostenanteil von 65 Prozent erwirbt, kann über zwölf Jahre 143.000 Euro steuerlich anrechnen. Käufer, die ihr Objekt selbst nutzen, können zehn Jahre lang neun Prozent der Sanierungskosten per annum absetzen.
Dies lohnt sich umso mehr, je höher die persönliche Steuerlast ist. „Anleger, die in Denkmalschutzobjekte investieren, sind konservative Gutverdiener ab einem Einkommen von circa 80.000 Euro bei Ledigen und ab 100.000 Euro bei Verheirateten“, sagt Josef Schnocklake, Vertriebsleiter des Nürnberger Anbieters Terraplan.
Auch wenn bei Denkmalschutzobjekten teils ein Sanierungskostenanteil von bis zu 80 Prozent angegeben wird, sollten Käufer dies nicht mit dem Steuervorteil gleichsetzen. „Eine Abschreibung in Höhe von 80 Prozent ist unrealistisch, da in der Regel nicht alle eingereichten Sanierungskosten anerkannt werden. Wir erreichen circa 65 bis 67 Prozent“, erläutert Germandi. Denn die Sanierungskosten werden von den Behörden genau unter die Lupe genommen.
In den vergangenen Jahren gab es gar vereinzelt Probleme bei der Anerkennung. Dies kann grundsätzlich geschehen, wenn durch eine Sanierung Wohnraum entsteht, wo vorher keiner war, etwa durch den Ausbau eines Dachgeschosses. Auch Kosten für Gartengestaltung oder Beleuchtung werden manchmal nicht anerkannt.
Der Bescheid des Denkmalamtes ergeht erst nach Fertigstellung des Objekts, die Käufer müssen aber vor der Sanierung kaufen, um die Denkmal-AfA zu erhalten. Daher sollten sie frühere Objekte des Bauträgers darauf prüfen, ob die Sanierungskosten in prognostizierter Höhe berücksichtigt wurden.
Allerdings steht nach Einschätzung von Schnocklake für viele Käufer die Steuerersparnis nicht mehr im Vordergrund. „Der Markt dreht sich gerade. Hauptfokus unserer Anleger ist die nachhaltige Vermögenssicherung am besten durch einen Wohnungskauf an einem wertbeständigen Standort. Die steuerlichen Aspekte sind nicht mehr der Hauptgrund, in Immobilien zu investieren“, unterstreicht er.
Seite drei: Förderung durch die KfW