Dass die Bundesregierung die AIFM-Richtlinie zügig umsetzen will, ist zu begrüßen. Allerdings werden dabei scheinbar falsche Prämissen gesetzt. Diesen Schluss lässt zumindest der jetzt vorliegende Entwurf eines Kapitalanlagegesetzbuches zu.
Gastkommentar von Dirk Hasselbring, CEO von Hamburg Trust
Zwar enthält sie einige positive Ansätze, beispielsweise die Bewertungspflicht durch externe geprüfte Gutachter. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt zu mehr Transparenz, wenn ich auch für einen Turnus von zwei, bis drei Jahren plädiere, wie es bei börsennotierten Aktiengesellschaften üblich ist. Auch die Begrenzung der Fremdkapitalaufnahme dient sicherlich der Schaffung einer soliden Eigenkapitalbasis für die Fonds. Allerdings halten wir 40 bis 50 Prozent für absolut ausreichend.
Wo dagegen noch Nachbesserungsbedarf besteht, sind die Begrenzung des Währungsrisikos auf 30 Prozent der Vermögensgegenstände und die Festschreibung einer Mindestzeichnungssumme von 50.000 Euro für Ein-Objekt-Fonds. Sollten diese in der vorgeschlagenen Form Gesetz werden, so bedeutet dies eine Entmündigung der Anleger und entfernt sich eher von den – absolut richtigen – Zielen Transparenz und Anlegerschutz.
Mit der Maßgabe, dass geschlossene Fonds mindestens 70 Prozent Ihrer Assets im Euroraum allokieren müssen, wird Anlegern, die beispielsweise mit gutem Grund ausschließlich in den USA oder in Australien investieren wollen, der Zugang zu diesen etablierten Märkten erheblich erschwert. Hier wird von Seiten des BMF das Währungsrisiko überwertet. Für ein erfolgreiches Investment ist die politischer und wirtschaftliche Stabilität eines Landes wichtiger, als die Tatsache, dass dessen Währung Euro heißt.
Seite 2: Die Regeln bedeuten praktisch ein Verbot der Ein-Objekt-Fonds für Privatanleger