Der Frühling beginnt: Das kleine Grüne für’s S-Pedelec

Wenig Gedanken machen sich viele Radler über den eigenen Versicherungsschutz. Welche Versicherung springt etwa ein, wenn ein Radler ein anderes Fahrzeug oder bei einem Sturz andere Verkehrsteilnehmer – beispielsweise eine Fußgängerin mit Kinderwagen – umwirft?

In Deutschland gilt: Wer anderen Schäden zufügt, hat diese in voller Höhe zu zahlen – das kann teuer werden, insbesondere bei Personenschäden. Daher ist hier die Privat-Haftpflichtversicherung unabdingbar, die Privatpersonen vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt und bei berechtigten Forderungen Wiedergutmachung in Form einer Geldzahlung leistet.

Als sinnvolle Absicherung erweist sich zusätzlich eine private Unfallversicherung. Sie zahlt bei eigenen körperlichen Einbußen des Versicherten nach einem Unfall, gerade auch während der Freizeit.

 

Seite 4: S-Pedelcs brauchen neues Kennzeichen

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