Je nach Schwere des Geschehens kann eine einmalige Geldzahlung durch die Versicherung erfolgen – falls vereinbart, ist auch eine monatliche Zahlung für die Dauer der körperlichen Einschränkung möglich.
Eine Besonderheit, was die Versicherung angeht, stellen im Übrigen die sogenannten „S-Pedelecs“ oder „schnellen Pedelecs“ dar. Sie unterstützen ihre Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde beim Treten, was sie rein rechtlich zu Kleinkrafträdern macht.
S-Pedelecs müssen wie Mopeds versichert und mit einem eigenen Versicherungskennzeichen ausgestattet werden. Viele Versicherungsagenturen halten diese Kennzeichen vorrätig. Sie sind 2019 mit grüner Schrift auf weißem Grund geprägt und müssen zum 1. März montiert werden.
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