Seit Januar gelten mehrere Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Damit regelt der Staat für alle Photovoltaik-Anlagen (PV) mit Netzanschluss die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Netze. In diesem Jahr sollen so sieben Gigawatt an neuer PV-Anlagenleistung ans Netz gehen, 2024 schon neun und ab 2026 jährlich sogar 22 Gigawatt. Je zur Hälfte dank Solarpaneelen auf Dächern und Freiflächen. So soll Deutschland unabhängiger von fossilen Brennstoffen werden.
Alle privaten und nicht privaten Bauherren sollten noch etwas im Auge behalten. Neue gesetzliche Vorgaben zur Nutzung von PV-Anlagen bei Neubau- und Sanierungsvorhaben gelten bereits oder treten mittelfristig in Kraft. So schreibt zum Beispiel der Stadtstaat Berlin seit Jahresbeginn vor, dass bei allen Neubauten und bei wesentlichen Umbauten eine PV-Anlage zu installieren ist. Informationen darüber geben die jeweiligen Landesgesetzgebungen und Verordnungen.
Zumindest im Umgang mit den Netzbetreibern sinkt dagegen der bürokratische Aufwand. Ab 2025 müssen die Netzbetreiber ein bundesweit einheitliches Portal anbieten, auf dem Interessierte alle Informationen finden und eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage stellen können. Diese Anfragen müssen dann auch schneller als bisher bearbeitet werden.
Einspeisen oder Eigenverbrauch
Für Interessenten und Besitzer von Photovoltaik-Anlagen enthält die EEG-Novelle noch mehr gute Nachrichten. So wird beispielsweise die Energie-Einspeisung ins öffentliche Netz besser vergütet. Das gilt auch für Anlagen, die schon seit August 2022 betrieben wurden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Musterrechnungen für unterschiedliche Privatimmobilien und Einspeisevarianten durchgespielt. Die Verbraucherschützer kommen zu dem Schluss, dass in den meisten Fällen die Eigenversorgungsanlage die wirtschaftlichste Variante ist. Dort sei zwar der Vergütungssatz für die Einspeisung geringer, aber der wirtschaftliche Vorteil der Hausbewohner größer – erst recht in Zeiten steigender Strompreise.
Auch die Abrechnung beim Stromverkauf vereinfacht sich durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich. PV-Anlagen im Segment bis 10 kWp sind mit und ohne Speicherlösung wieder rentabel. Immobilienbesitzer bleiben nun auch flexibel in ihrem persönlichen Energie-Mix. Sie können die Betriebsart ihrer Anlage – Volleinspeisung, Eigenverbrauch oder Überschusseinspeisung – jährlich den aktuellen Bedürfnissen anpassen. Die aktuellen Fördersätze für Solaranlagen listet die Bundesnetzagentur auf.
Förderung im Garten
Solarmodule können jetzt statt auf dem Dach ersatzweise im Garten aufgestellt werden. Auch dort werden sie ab diesem Jahr gefördert. Wichtig zu wissen: PV-Anlagen bis maximal 20 Kilowatt Leistung werden aber nur dann im Garten gefördert, wenn der Nachweis vorliegt, dass das Hausdach für eine Installation nicht ausgelegt ist. Je nach Gemeinde kann für eine Anlage im Garten oder auf einem Carport weiterhin eine Baugenehmigung notwendig sein.
Technik schützen
Auch wenn sich die Preise für Solaranlagen in den vergangenen zehn Jahren fast halbiert haben, bleiben sie eine Investition, die es zu schützen gilt. Es empfiehlt sich, den Versicherer über die geplante Anlage schon vor Arbeitsbeginn zu informieren. So ist auch die Installationsphase bereits mitversichert.
Solaranlagen müssen nicht nur täglich Wind und Wetter trotzen. Auch Frost, Sturm, Hagel und Schneedruck setzen ihnen zu. Wo Hochwasser droht, sind im Keller installierte Stromspeicher gefährdet. Die allgemeine Gefahr durch Kurzschluss, Brand oder Blitzschlag kommt noch hinzu. Nicht nur die Natur, auch der Mensch kann eine Solaranlage mit einer Ungeschicklichkeit oder einem Bedienungsfehler Schachmatt setzen. Gleiches gilt für das Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen. Aber auch Diebe und beißfreudige Tiere interessieren sich für Photovoltaikanlagen.
Deshalb ist es sinnvoll, eine Solarstromanlage über die Wohngebäudeversicherung mitzuversichern und den Deckungsumfang genau zu prüfen. Einen größeren Schadenumfang deckt die spezielle Photovoltaikversicherung ab, etwa bei Diebstahl, Vandalismus oder Schäden durch Materialfehler. Sie ist eine Allgefahrenversicherung, die auch den Ausfall des Ertrags absichert. Das heißt, sie zahlt, wenn schadenbedingt der Jahresenergieertrag nicht erreicht wird.
Beim Versicherungsvergleich rechnet sich der Check aller versicherten Gefahren, wie Sachschäden und Ertragsausfall sowie der mitversicherten Anlagen rund um die Solarpaneele. Dazu gehören etwa Wallboxen, Speichertechnik und Wärmepumpen.
Von der PV-Anlage kann aber auch eine Gefahr für Dritte ausgehen. Ein Feuer greift aufs Nachbardach über, ein Solarmodul stürzt im Sturm auf ein parkendes Auto. Oder es kommt bei der Energie-Einspeisung in das örtliche Stromnetz zu Schäden beim Netzbetreiber. Dann haften private Solaranlagen-Betreiber für den entstandenen Schaden. Hier schützt die private Haftpflichtversicherung beziehungsweise Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vor den finanziellen Folgen.
Wichtig zu wissen: Wer seine Photovoltaikanlage über einen Bankkredit finanziert, sollte aus Sicht der Verbraucherzentrale zumindest in den Anfangsjahren eine Photovoltaikversicherung abschließen. Sie hilft bei der Kredittilgung, in die die Einspeisevergütung einkalkuliert ist, wenn die PV-Anlage zum Beispiel durch einen technischen Fehler gestört ist.
Der Autor Stefan Kox leitet den Bereich Technische Versicherungen bei der Ergo Versicherung AG