„Einige Banken bieten derzeit besondere Konditionsaktionen für dieses Produkt an“, ergänzt Günther. Er erachtet diese Darlehensform für bestimmte Gruppen auf jeden Fall als sinnvoll: „Wir raten es Kunden, für die Sicherheit in der Finanzierung eine große Rolle spielt, sei es aus persönlichen Gründen oder weil sie mit einem engen Budget kalkulieren.“
Wohn-Riester: Zäher Start
Eher zurückhaltend genutzt wird bisher der sogenannte Wohn-Riester. Als der Bundesrat im Mai 2008 der lange verhandelten Regelung zustimmte, und die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft trat, jubelten zunächst die Bausparkassen. Aber auch die Finanzierer erhofften sich einen zusätzlichen Impuls für ihr Geschäft (siehe Cash. 2/2009).
Aktuell sind 200.000 Verträge abgeschlossen, doch der große Ansturm blieb aus. Immerhin: Von den 362.000 Riester-Verträgen, die im letzten Quartal 2009 unterschrieben wurden, entfallen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) 78.000 Stück und damit 21,5 Prozent auf den Wohn-Riester.
„Nur wenige Banken bieten aktuell spezielle Wohn-Riester-Darlehen als Alternative zu riesterfähigen Bausparverträgen an. Wir haben verschiedene Produkte im Angebot, die Nachfrage danach ist allerdings überschaubar“, erläutert Günther. Im Einzelfall müsse immer genau geprüft werden, ob die Finanzierung mit Riester für den Kunden wirklich sinnvoll ist.
Ein Anbieter von Wohn-Riester-Darlehen ist die DSL Bank. „Wohn-Riester wird noch zu wenig genutzt, dabei ist es gerade für Familien mit Kindern ein wichtiges Element für eine optimale Baufinanzierung, da mit den Zulagen schneller getilgt werden kann“, betont Pfeiffenberger.
Creditweb-Chef Christ beoachtet bei der Zielgruppe junge Familien eine gute Nachfrage. „Unsere Bankpartner bieten Wohn-Riester-Darlehen als Bausparkombi oder als reines Annuitätendarlehen an. Gerade bei der letztgenannten Form hat der Kunde die Möglichkeit, die Förderung jährlich als Sondertilgung einfließen zu lassen. Dies reduziert die Restschuld und damit die Darlehenslaufzeit erheblich.“
Trotz der Vorteile haben sich die großen Hoffnungen, die auf die Einführung der Riester-Förderung des Eigenheims gesetzt wurden, bisher nicht erfüllt. Dies liegt zum einen daran, dass die Durchführung relativ komplex ist, zum anderen scheuen viele Käufer die nachgelagerte Besteuerung.
Letztere sieht vor, dass der Anbieter des Wohn-Riester-Produkts – sei es ein Darlehen oder ein Bausparvertrag – ein fiktives Wohnförderkonto bildet, auf dem alle Förderbeträge und Erträge vermerkt werden. Diese Summe ist dann vom Rentenbeginn an zu versteuern. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Regierungskoalition ihr Versprechen wahr macht und mit weniger Bürokratie Wohn-Riester noch attraktiver macht“, mahnt Pfeiffenberger.
Immerhin hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2010 die Mindestentnahmegrenze beim Wohn-Riester abgeschafft. Nun können Immobilienkäufer auch dann Kapital aus einem bereits bestehenden Riester-Vertrag entnehmen, wenn die erreichte Sparsumme unter 10.000 Euro liegt. Bisher galt diese Beschränkung für Verträge, die vor 2008 abgeschlossen wurden.
Der Staat unterstützt die Bildung von Wohneigentum nicht nur mit dem Wohn-Riester, sondern schon seit Jahrzehnten mit zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank. Für Immobilienkäufer ist es durchaus sinnvoll, teilweise über die KfW zu finanzieren, da ihr Zinssatz in der Regel um 0,2 bis 0,5 Prozent unter Marktniveau liegt. Die KfW finanziert bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 100.000 Euro. Ein Darlehen kann jeweils über die finanzierende Bank beantragt werden.
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