Es gebe keine Hinweise für eine Ausnahme von der Prospektpflicht, teilt die Behörde mit. Die Wertpapiere tragen die Bezeichnung „Anleihe 2022/2025“ und „Anleihe 2022/2023“. Ansonsten enthält die Mitteilung der BaFin lediglich allgemeine Erläuterungen zur gesetzlichen Prospektpflicht.
Die Deutsche Edelfisch ist schon mehrfach mit der BaFin aneinander geraten. Zuletzt hatte die Behörde Mitte 2021 über den Verdacht informiert, dass das Unternehmen Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt beziehungsweise ohne das erforderliche Wertpapier-Informationsblatt (WIB) öffentlich anbot. Damals ging es um Schuldverschreibungen mit den Bezeichnungen „Anleihe 2020/2023“ und „Anleihe 2020/2028“.
Das Unternehmen versucht schon seit geraumer Zeit, Geld für Fischzuchtanlagen – insbeondere für Zander – zu akquirieren. Auf der Website finden sich Fotos, die offenbar den Baufortschritt einer Anlage in oder bei Neustadt-Gleve (Mecklenburg-Vorpommern) mit Stand August 2022 zeigen. Dort hat das Unternehmen laut Impressum auch seinen Sitz.
In den Jahren 2017 und 2019 hatte die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG auch Genussrechte nach dem Vermögensanlagengesetz öffentlich angeboten. Die betreffenden Verkaufsprospekte hatte die BaFin gebilligt. Diese Vermögensanlagen sind also offenbar nicht Gegenstand der aktuellen Maßnahmen der BaFin.