Die DF Deutsche Finance Investment GmbH hat als zugelassene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ihre unter Verwaltung stehenden AGP-Funds und den IPP Fund II in die Regulierung überführt.
„Somit stehen auch die Altfonds der Deutschen Finance Group unter Finanzaufsicht“, erklärte Symon Hardy Godl, Managing Director der KVG.
Verwahrstelle erforderlich
Hintergrund: Mit Ablauf des 21. Juli 2014 endete die Übergangsfrist zur Umsetzung der Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs für offene und geschlossene Investmentvermögen, die nach dem 21. Juli 2013 Investitionen getätigt haben oder in Zukunft tätigen werden.
Zudem muss jedes Investmentvermögen über eine Verwahrstelle verfügen und von der Finanzaufsicht Bafin genehmigte Anlagebedingungen vorweisen können. (kb)
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