Das geht aus einer Mitteilung der beiden vorläufigen Insolvenzverwalter im Lichtmiete-Komplex, Rüdiger Weiß (Kanzlei WallnerWeiß) und Dr. Malte Köster (Willmerköster), hervor. Nach vorliegenden Zahlen hat die mittlerweile insolvente Deutsche Lichtmiete demnach rund 430.000 Leuchten an Direktanleger vermarktet, wovon allerdings nur rund 137.000 tatsächlich produziert worden waren. „Die restlichen rund 293.000 wurden also nie produziert“, so Rüdiger Weiß.
Das wären mehr als zwei Drittel der verkauften Einheiten. Die (vermeintlichen) Eigentümer dieser Phantom-Leuchten dürften im Insolvenzverfahren das Nachsehen haben. Allerdings laufen sie im Gegenzug wahrscheinlich auch nicht Gefahr, „ihre“ Leuchten selbst abholen und verwerten zu müssen. Das droht unter Umständen einzelnen jener Direktinvestoren, deren Leuchten tatsächlich existieren.
Hintergrund: Das Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete-Gruppe bestand in der Produktion von LED-Beleuchtungslösungen sowie deren Vermietung an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, vielfach in Lager- oder Produktionshallen als Ersatz alter, stromintensiver Beleuchtung. Die Finanzierung der Leuchten erfolgte zu einem großen Teil durch Privatanleger, die als Direktinvestoren bestimmte Leuchten kauften und über die Lichtmiete an die Nutzer vermieteten.
Insgesamt hat die Deutsche Lichtmiete der Mitteilung zufolge Anleihen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 130 Millionen Euro in Umlauf gebracht sowie 80 Millionen Euro Direktinvestitionen eingesammelt. Beginnend mit dem 30. Dezember 2021 und noch einmal im März 2022 hatten dann mehr als 20 Gesellschaften der Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Rüdiger Weiß wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter der operativen Lichtmiete-Unternehmen bestellt. Malte Köster ist für die Direkt-Investitionsgesellschaften zuständig, in denen die einzelnen Tranchen der Investments gebündelt wurden.
Anlass der aktuellen Pressemitteilung war die Ankündigung der Auffanggesellschaft Novalumen, ihren Geschäftsbetrieb im kommenden Jahr zu liquidieren und die Verwertungserlöse an den Insolvenzverwalter auszuschütten. Oberstes Ziel des Insolvenzverfahrens über die Deutsche Lichtmiete sei nach wie vor die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger, betont Weiß.
Leuchten abholen und selbst verwerten
Die von Novalumen für die Umsetzung der Liquidation entwickelte Verwertungslösung sieht der Mitteilung zufolge eine gemeinschaftliche Vermarktung der Installationen und Leuchten mit den Direktinvestoren vor. Die gemeinsame Verwertung sei erforderlich, weil sich die für die Nutzung der Leuchten erforderlichen Installationen (Aufhängungen, Stromeinspeiser et cetera) sämtlich im Besitz von Novalumen befinden.
Sobald ein Direktinvestor einen solchen Verwertungsauftrag erteilt hat, könne Novalumen dem jeweiligen Kunden ein Angebot zum Verkauf der vermieteten Installationen unterbreiten. Komme eine solche Verwertungsvereinbarung nicht zustande, will Novalumen den Mietern anbieten, die alten Leuchten gegen neue Leuchten auszutauschen.
Die Direktinvestoren können in diesem Fall ihre Leuchten bei Novalumen abholen und selbst verwerten. Dasselbe Verwertungsangebot will Novalumen auch der Light Now AG unterbreiten, die nach vorliegenden Informationen zahlreichen Direktinvestoren ihre Leuchten abgekauft hat, „allerdings ohne bisher einen Kaufpreis dafür zu zahlen“, heißt es in der Mitteilung. Auch hier gelte, dass bei Nicht-Zustandekommen einer Verwertungsvereinbarung die Leuchten von Novalumen bei den Mietern demontiert und von Light Now abgeholt werden müssen.