Das geht aus Pflichtveröffentlichungen von drei Direkt-Investitionsgesellschaften der Deutschen Lichtmiete hervor. Bei diesem Modell kauften die Anleger bestimmte LED-Industrieleuchten, die dann über Lichtmiete-Gesellschaften an Unternehmen vermietet und nach einiger Zeit zurückgekauft werden sollten. Die Angebote fielen seit 2016 unter die gesetzliche Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz. Die BaFin hatte seitdem mehrere Verkaufsprospekte für Direktinvestments der Deutschen Lichtmiete gebilligt.
Nun steht in Frage, ob die Anleger überhaupt Eigentum an „ihren“ LED-Leuchten erworben haben. „Derzeit wird geprüft, ob die Übereignung der LED-Industrieprodukte an die Anleger wirksam und insolvenzbeständig ist“, heißt es wortgleich in den drei Mitteilungen mit der Überschrift „Aufforderung zur Abgabe eines Verwertungsauftrages an den Insolvenzverwalter“.
Unabhängig von der Frage, ob die Anleger Eigentümer der LED-Industrieprodukte sind, bestehe die Gefahr, dass die Anleger einen teilweisen oder vollständigen Forderungsausfall bezüglich der Mieten sowie des Rückkaufpreises erleiden. Die vorläufige Insolvenzverwaltung bietet den Anlegern an, sich an der Verwertung der LED-Leuchten im Rahmen des initiierten Investorenprozesses zu beteiligen.
„Genaue Belegenheitsorte bislang nicht im Einzelnen ermittelt“
Ob die Anleger insolvenzbeständig Volleigentum an den LED-Industrieprodukten erworben haben, sei fraglich. Sollten sie Eigentümer sein, bestünde ein „Aussonderungsrecht“ (Paragraf 47 Insolvenzordnung). „Die Anleger müssten sich dann selbst in den Besitz der jeweiligen LED-Industrieprodukte bringen, deren genaue Belegenheitsorte bislang nicht im Einzelnen ermittelt werden konnten, und diese selbst verwerten“, so die Mitteilungen.
Der inzwischen eingeleitete strukturierte Investorenprozess sei im Interesse aller Beteiligten. „Durch diesen wird die bestmögliche Verwertung der Vermögensgegenstände der verschiedenen Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe ermöglicht“, heißt es. Ziel sei, bereits im Mai 2022 einen Kaufvertrag mit einem Investor zu schließen. Der Bestand soll also wohl möglichst en bloc verkauft werden.
Die derzeit vorläufige Insolvenzverwaltung der Emittenten bietet den Anlegern an, sich an der Verwertung der LED-Industrieprodukte im Rahmen des Investorenprozesses, bei der voraussichtlich deutlich bessere Ergebnisse erzielt würden als bei der Einzelverwertung durch die Anleger, zu beteiligen. Dazu erhalten die Anleger die Möglichkeit, den Insolvenzverwalter zur Verwertung der LED-Industrieprodukte, „an denen ihnen ggf. Eigentumsrechte zustehen“, vertraglich zu ermächtigen.
Eröffnung der Insolvenzverfahren Anfang Mai
Anleger der Emittentin werden kurzfristig angeschrieben und gebeten, das Angebot zum Abschluss des Verwertungsvertrages mit dem Insolvenzverwalter postalisch bis zum 29. April 2022 zurückzusenden, so die Ankündigung. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren der drei Direktinvestitionsgesellschaften ist den Angaben zufolge für Anfang Mai 2022 geplant. Mit welchem Rückfluss die Anleger dann rechnen können, ist den Mitteilungen nicht zu entnehmen.
Die Deutsche Lichtmiete Gruppe befindet sich seit Ende 2021 in erheblichen Turbulenzen, nachdem Ermittlungen und Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der dortigen Zentralen Kriminalinspektion bekannt geworden waren. Die anschließenden Insolvenzanträge hatte das Unternehmen Ende Februar zunächst zurückgezogen und eine Restrukturierung angekündigt. Kurz darauf meldete die Lichtmiete jedoch erneut Insolvenz an. Neben den Direktinvestments hat die Deutsche Lichtmiete zuletzt vor allem Anleihen begeben.