65 Prozent der Deutschen glauben, die nächsten Verwandten würden automatisch Entscheidungen für sie treffen dürfen, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst dazu in der Lage sind. Nicht einmal ein Drittel der mehr als 1.000 Befragten einer Umfrage des Forschungsinstituts forsa im Auftrag der Central Krankenversicherung liegen dagegen richtig.
Denn wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt, bestellt in der Regel das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Vertreter. Besonders die junge Generation zeigt sich bei diesem Thema ahnungslos. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen vermuten 83 Prozent, ihre nächsten Angehörigen würden die Vorsorgevollmacht automatisch erlangen.
Heinz Teuscher, Vorstandsvorsitzender der Central Krankenversicherung, betont: „Doch auch diejenigen, die es wegen ihres fortgeschrittenen Alters wissen sollten, liegen mehrheitlich falsch: Von den Befragten ab 60 Jahren vermuten immerhin noch 62 Prozent, ihre nächsten Angehörigen übernehmen im Pflegefall automatisch die Entscheidungen.“
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Mangelhafte Patientenverfügung
Nur wenige Deutsche haben mit einer Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung für den möglichen eigenen Pflegefall vorgesorgt. Nur 26 Prozent haben in einer Vorsorgevollmacht bestimmt, welche Person für sie Entscheidungen treffen soll, wenn sie selbst es nicht mehr können.
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