Hunderttausende Thomas-Cook-Kunden in Deutschland müssen sich von ihren Reiseplänen fürs kommende Jahr verabschieden. Der insolvente deutsche Veranstalter sagte am Dienstag alle Reisen vom 1. Januar 2020 an ab, auch wenn sie bereits ganz oder teilweise bezahlt sind. Thomas-Cook-Versicherer Zurich rechnet nun mit weiteren Schadensersatzansprüchen.
Sie könnten aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden, teilte das Unternehmen mit. Bislang galt der Stopp bis Ende Dezember 2019. „Es tut uns unendlich leid, dass wir nun auch unseren Kunden mit Abreise im neuen Jahr endgültig diese Nachricht überbringen müssen“, sagte Geschäftsführerin Stefanie Berk.
Abgesagt sind Pauschalreisen der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin sowie über Thomas Cook International gebuchte Trips. Wie viele Urlauber betroffen sind, teilte das Unternehmen nicht mit. Für den Zeitraum seit dem Insolvenzantrag vor rund sieben Wochen bis September 2020 gab es früheren Angaben zufolge insgesamt etwa 660.000 Buchungen.
Die von der Insolvenz betroffenen Feriengäste sollen von Dezember an entschädigt werden. Dann soll voraussichtlich auch die genaue Höhe der Entschädigung feststehen, wie ein Sprecher des Versicherers Zurich Deutschland sagte. Klar ist bereits, dass die versicherte Summe bei weitem nicht ausreicht, und dass Geschädigte nur einen Teil ihrer Auslagen zurückbekommen.
Täglich rund 1.000 Schadenmeldungen
Die deutsche Thomas Cook war nur bis 110 Millionen Euro versichert. Nach Angaben des Versicherers sind bis 1. November bereits etwa 150.000 Schadenmeldungen eingegangen, im Volumen von mehr als 250 Millionen Euro. Hinzu kämen die Kosten für die Rückholung von Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenz mit der deutschen Thomas Cook unterwegs waren.
Täglich gehen nach Angaben des Sprechers etwa 1.000 Schadenmeldungen ein. „Mit der heute bekanntgegebenen Entscheidung von Thomas Cook erwarten wir nun auch die Meldung von Schadenersatzansprüchen für Reisen, die im kommenden Jahr hätten stattfinden sollen. Diese wurden in der Regel noch nicht vollständig bezahlt, sondern nur angezahlt.“ (dpa-AFX)
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