Das Landgericht Hamburg hat der Bâloise einen direkten Zugriff auf die Vertriebsbeteiligungen des Deutschen Rings (DR) untersagt. Gegen die Entscheidung des Gerichts wurde bereits Einspruch erhoben.
Nach Angaben des Aufsichtsrates der rechtlich selbstständigen DR Kranken hat das Gericht die einstweilige Verfügung am vergangenen Freitag erlassen. Dies bestätigte ein DR-Unternehmenssprecher. Dem von der Bâloise eingesetzten Vorstand der Deutscher Ring (DR) Lebensversicherungs-AG und der DR Sachversicherungs-AG, unter der Führung von Frank Grund wird darin untersagt, sich in die Geschäftsführung der Deutscher Ring Beteiligungsholding GmbH zu berufen.
In dieser Holding sind die Vertriebsbeteiligungen der DR-Gruppe – dazu gehören OVB Holding AG (36 Prozent), DRMM Maklermanagement AG (100 Prozent), Roland Rechtsschutz (60 Prozent) und Zeus Vermittlungsgesellschaft mbH (100 Prozent) – zusammengefasst. Sie ist eine gemeinsame Gesellschaft von DR Kranken (35 Prozent), Sach (zehn Prozent) und Leben (55 Prozent), die einvernehmlich geführt wird. Für heute war geplant, durch die Berufung sämtlicher Vorstände in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft, die Mehrheit in diesem Gremium zu übernehmen, ohne die Zustimmung des Krankenversicherungsvereins einzuholen, so der DR-Kranken-Aufsichtsrat.
Der in letzter Zeit sehr umtriebige Aufsichtsrat der DR Kranken sieht darin einen Erfolg: „Die Bâloise ist mit ihrem ersten Angriff auf den Deutscher Ring Krankenversicherungsverein gescheitert“, so der Vorsitzende Dr. Dietmar Jllert. Die DR Kranken werde sich weiterhin gegen jede Aktivität der Bâloise wehren, die zu ihren Lasten gehe.
DR Sach und Leben gehen von zügiger Aufhebung aus
Gegen die Entscheidung des Gerichts haben die zur Bâloise gehördenden Gesellschaften bereits Rechtsmittel eingelegt. Die einstweilige Verfügung sei auf Grundlage einer einseitigen Anhörung der Rechtsansichten einer Partei zustande gekommen. „Wir gehen davon aus, dass es zu einer baldigen Aufhebung kommt“, so ein Sprecher. Auf die Bestandsaufnahme durch die Bâloise und die nächsten Schritte habe die einstweilige Verfügung keinerlei Auswirkungen.
Hintergrund: Die Schweizer Muttergesellschaft Bâloise strebt eine Umstrukturierung des Deutschen Rings an. (hi)