Wenn die EU-Staaten oder das Europaparlament Einwand erheben würden, könne verhindert werden, dass der Rechtsakt in Kraft tritt, so das Finanzministerium. Frankreich hat in Brüssel derzeit turnusgemäß den Vorsitz unter den EU-Staaten inne.
Bei der sogenannten Taxonomie geht es um ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen. Die Einstufung von bestimmten Geldanlagen als nachhaltig soll Investoren anlocken, um die Energiewende voranzubringen. Bislang sind unter anderem erneuerbare Energien in der Taxonomie als klimafreundlich eingestuft. Die EU-Kommission hatte Ende 2021 trotz breiter Kritik zudem vorgeschlagen, Investitionen in Gas- und Atomkraft übergangsweise als nachhaltige Geldanlagen einzustufen.
Aus Regierungskreisen hieß es: „Die Bundesregierung erwartet nicht, dass das deutsche Votum die Taxonomie aufhält.“ In der Koalition sei festgelegt worden, dass Deutschland keine Klage gegen den Rechtsakt erhebe. Dies sei teilweise gefordert worden.
Der Europaabgeordnete Rasmus Andresen reagierte erfreut auf die Nachricht aus Berlin. „Das deutsche Nein ist eine Ohrfeige für die EU-Kommission. Der Druck auf Ursula von der Leyen, diesen Irrweg zu beenden, steigt“, sagte der Sprecher der Grünen-Delegation. Die Grünen forderten nun auch andere Mitgliedsstaaten dazu auf, Einspruch gegen den Kommissionsvorschlag einzulegen. Im Juli soll das EU-Parlament über seine Position zum Vorschlag abstimmen. (dpa-AFX)