Vergütungssysteme in Europa: Sonderweg Deutschland

In einigen europäischen Ländern gibt es ein Provisionsverbot. Was sich Verbraucherschützer auch hierzulande wünschen, ist für Vermittlerverbände ein Horrorszenario.

Karl Matthäus Schmidt, Quirin Bank: „Solange wir in Deutschland ein System haben, das den Provisionsvertrieb staatlich fördert, gibt es kein gleichberechtigtes Nebeneinander von Honorarberatung und Provisionsvertrieb.“

So existiert in Norwegen und Schweden bereits seit Jahren die freiwillig geübte Praxis, Nettoprämienanzuwenden. Zudem folgt hier die Mehrheit der Versicherungsgesellschaften den Empfehlungen der Versicherungsverbände und verzichtet auf Vermittlungsprovisionen.

Seit 2005 darf ein Vermittler sowohl bei Lebens- als auch bei Schadensversicherungen nur von seinem Auftraggeber eine Vergütung erhalten. Seit August 2008 dürfen Makler nur noch Vergütungen von ihren Kunden entgegennehmen.

Niederlande: Grundsätzliches Provisionsverbot

Auch in Dänemark haben seit 2004 fast alle Versicherer Nettoprämiensysteme eingeführt. Seit 2008 dürfen dänische Versicherungsmakler zudem Vergütungen nur noch von ihren Kunden erhalten.

Die Niederlande gehen hier noch weiter: Seit Januar 2013 gilt ein grundsätzliches Provisionsverbot für Versicherungs- und Anlageprodukte. Bereits seit Oktober 2009 haben unabhängige niederländische Berater im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von fondsgebundenen Policen von Versicherungsgesellschaften keine Vergütung mehr erhalten.

In den vergangenen zehn Jahren haben einige europäische Länder die Vergütungsstruktur bei der Vermittlung von Finanz- und Versicherungsprodukten umgebaut.

Auch in Großbritannien verbietet die Finanzaufsicht seit Anfang 2013 die Provisionsberatung. Britische Finanz- und Versicherungsmakler dürfen für die Vermittlung kapitalbildender Produkte keine Provisionen mehr vonseiten der Produktanbieter annehmen.

In anderen Nachbarländern befinden sich ähnliche Regelungen in Planung. Im März 2007 veröffentlichte die litauische Versicherungsaufsichtsbehörde ihre Pläne, den heimischen Versicherern zu verbieten, Courtagen an Makler zu bezahlen. Bisher wurde jedoch noch keine Verfügung erlassen.

Eidgenössische Makler direkt vom Versicherungsnehmer entlohnt

Seit Januar 2009 liegt in der Schweiz ein konkreter Gesetzentwurf für ein Vergütungsverbot für Makler vor. Nach diesem Entwurf sollen die eidgenössischen Makler künftig direkt vom Versicherungsnehmer entlohnt werden. Zusätzlich erwähnt der Entwurf eine gesetzliche Herausgabepflicht für alle von Versicherern gewährten Leistungen, wie Provisionen oder sonstige Zuwendungen, die direkt mit dem vermittelten Vertrag zu tun haben.

Seite zwei: Deutschland als Insel

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