Ein Generationenvertrag funktioniere aber nur bei einem fairen Interessenausgleich, welcher der Befriedigung des Gemeinwohls diene. Weirich erinnerte daran, dass der Deutsche Bundestag vor einem Jahrzehnt in dieser Frage schon einmal weiter gewesen sei.
Damals habe eine interfraktionelle Initiative die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz vorangetrieben und auf die identitätsstiftende Wirkung einer solchen Maßnahme gesetzt.
Letztlich sei es aber nicht zur Umsetzung dieser Empfehlung gekommen. Die jetzt neu aufgeflammte Diskussion über diese Frage sollte parteiübergreifend zu einer Ergänzung des Grundgesetzes führen. (dr)
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