Sofern die Emittenten bei den Referenzunternehmen selbst engagiert sind, können sie auf diese Weise Kreditrisiken auf Privatanleger abwälzen. Obwohl das nicht besonders attraktiv für die Anleger klingt, ist der Markt ist nicht ganz klein: Nach der Statistik des Derivateverbands betrug das Volumen der ausstehenden Bonitätsanleihen Ende Mai 2016 immerhin 6,3 Milliarden Euro. Dieses Segment will die Bafin nun stilllegen, wobei sich die geplante Verfügung nur auf künftige Platzierungen bezieht.
„Bedenken“ hat die Bafin vor allem wegen der Komplexität der Produkte. Privatanleger hätten normalerweise keine Chance, die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Unternehmens und entsprechend die Angemessenheit des Zinsversprechens zu beurteilen. Zudem sei es ihnen unmöglich, die Höhe des Rückzahlungsbetrags im Fall eines „Kreditereignisses“ einzuschätzen.
Daneben sieht die Behörde generelle Interessenkonflikte und stört sich auch an der Bezeichnung des Produkts. Schon der Begriff „Anleihe“ sei nicht zutreffend. Vielmehr nehme der Anleger „eine ähnliche Rolle wie ein Versicherungsgeber“ ein. Er erhalte insofern auch keine „Zinszahlung“, sondern eine „Prämie“ für die Risikoübernahme. Die Kunden würden durch die falschen Begriffe in die Irre geführt.
Auch Vertrieb einbezogen
Nun ist die Argumentation der Behörde nicht ganz von Hand zu weisen. Reichlich schwer durchschaubar sind die Papiere durchaus. Dennoch ist es wiederum bedenklich, wenn eine (ausführende) Behörde ohne eine konkrete gesetzliche Grundlage, sondern nur aufgrund von „Bedenken“ eine ganze Produktlinie untersagen will.
Bemerkenswert ist auch, dass die Bafin für ihre Untersuchungen nicht nur die Angebotsunterlagen herangezogen, sondern daneben Vertriebe befragt sowie Schulungsmaterial und Beratungsprotokolle ausgewertet hat.
Das muss auch die Akteure außerhalb der Derivatebranche aufhorchen lassen, zumal die Bafin im Rahmen von Paragraf 4b WpHG nicht nur durch Allgemeinverfügungen, sondern auch im Einzelfall intervenieren kann.