So sollten auch die Anbieter von Sachwert-Emissionen nun nicht nur ihre Produkte vorsorglich nochmals auf etwaigen „Etikettenschwindel“ durch falsche Bezeichnungen durchforsten. Sie müssen auch ihren Vertrieb und dessen Beratungsprotokolle im Blick behalten. Denn offenbar kann eine unzureichende Darstellung seitens des Vertriebs auch auf das Produkt zurückfallen.
Vielleicht will die Behörde mit der Einbeziehung des Vertriebs allerdings auch nur davon ablenken, dass sie nun ein Produkt als gänzlich untauglich für Privatanleger erklärt, das sie selbst 1.000-fach gebilligt hat.
Schließlich sind nach der jüngsten Statistik des Derivateverbands aktuell rund 2.300 Bonitätsanleihen am Markt unterwegs und jede benötigte einen von der Bafin gebilligten Wertpapierprospekt. Der Vorgang belegt erneut, dass die Finanzaufsicht keinerlei Hemmungen hat, Praktiken künftig zu untersagen, die sie bisher gut geheißen hat.
Hin und Her der Behörde
Schon jetzt klagen auch Anbieter von Sachwert-Emissionen nicht selten darüber, dass die gleichen Konzepte und Darstellungsformen, die bei der letzten Emission noch statthaft waren, von der Bafin plötzlich nicht mehr genehmigt werden, obwohl sich die Gesetze nicht geändert haben. Dieses schwer vorhersehbare Hin und Her der Behörde wird durch den Gummiparagrafen 4b WpHG nicht eben kalkulierbarer.
Zum Schluss drängt sich noch eine Frage auf: Warum in aller Welt zieren sich viele Banken wegen angeblicher Haftungsrisiken dermaßen mit dem Vertrieb von alternativen Investmentfonds (AIF) und verkaufen gleichzeitig ohne mit der Wimper zu zucken in großem Stil so halbseidene Produkte wie „Bonitätsanleihen“ an ihre Anleger?
Schließlich sind Publikums-AIF nicht nur solider und transparenter als die Bonitäts-Wetten, sie bringen auch spürbar mehr Provisionen in die leeren Kassen der Geldhäuser. Insofern hilft die angedrohte Bafin-Verfügung der AIF-Branche vielleicht sogar ein klein wenig bei der Diskussion mit den Bankenvertrieben. Denn diese sind offenbar keineswegs so „weiß“ und hyper-vorsichtig, wie sie gerne vorgeben.
Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.
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