Die Bayerische bringt eine E-Scooter-Versicherung auf den Markt. Voraussetzung ist eine Zulassung des zu versichernden Elektrorollers über eine Betriebserlaubnis.
„E-Scooter sind ein wichtiger Baustein einer nachhaltigen urbanen Mobilität“, sagt Martin Gräfer, Vorstand der Versicherungsgruppe die Bayerische. „Als Verfechter umweltfreundlicher Mobilitätslösungen, die zugleich den heutigen hohen Flexibilitätsanforderungen genügen, haben wir uns von der ersten Stunde an eindeutig positioniert: In der E-Mobilität liegt die Zukunft. Mit dem Start unserer neuen E-Scooter-Versicherung unterstreichen wir abermals unsere Vorreiterrolle.“
Pflicht – keine Kür
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen E-Scooter-Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die per Plakette direkt am Fahrzeug angebracht werden muss. Die neue Police der Bayerischen sichert Elektroroller-Fahrer bis zu einer Versicherungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
Bei Abschluss der Versicherung bis zwölf Uhr werktags garantiert die Bayerische eine postalische Zustellung der nötigen Versicherungsplakette bereits am nächsten Werktag. Per optionaler Teilkaskoversicherung können Besitzer ihren E-Scooter zusätzlich gegen den Diebstahl von Fahrzeugteilen absichern. Über den Online-Beitragsrechner auf www.diebayerische.de können Kunden ihren individuellen Beitrag kalkulieren.
Finale Freigabe steht an
Mit der Zustimmung zur Verordnung der Bundesregierung für die Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen stellte der Bundesrat jüngst die nötigen Weichen für die Straßenzulassung von E-Scootern in Deutschland. Mit einer finalen Freigabe ist in diesen Wochen zu rechnen. Die elektrobetriebenen Kleinroller dürfen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von Personen ab dem 14. Lebensjahr ohne Führerschein gefahren werden. (dr)
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