Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollten in der Coronakrise die ganze Bandbreite nutzen, um Kosten zu minimieren und Hilfen zu aktivieren. Martin Gräfer, Vorstand Versicherungsgruppe die Bayerische, nennt die wichtigsten Handlungsoptionen.
Beihilfen beantragen: Unternehmer vom Ein-Mann-Betrieb über den Freiberufler und Selbständigen bis zum größeren Mittelständler und Konzern können sich bei den Wirtschafts- und Finanzministerien des Bundes und aller Länder über die Hilfsprogramme informieren, Anträge ausfüllen oder über die Hausbank Staatshilfen beantragen. So können etwa Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen, die im Moment kaum an Bankenkredite kommen, Soforthilfe erhalten. Sie müssen dazu lediglich versichern, dass sie durch Corona eine Liquiditätsschwäche haben. Zehn von insgesamt 40 Milliarden Euro aus diesem sogenannten Solidaritätsfonds werden als direkte Zuschüsse vergeben, nur der Rest muss zurückgezahlt werden. Firmen bis zu fünf Mitarbeitern sollen für höchstens drei Monate Zuschüsse von insgesamt 9.000 bis 10.000 Euro erhalten, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 15.000 Euro. Spätestens in der ersten Aprilwoche soll überall klar sein, welche Stellen die Gelder auszahlen.
Quarantäne-Entschädigung: Eine besonders große Hilfe gibt es für alle Selbstständigen und Freiberufler, die sich aufgrund einer Corona-Erkrankung oder auch nur des Verdachts darauf in Quarantäne befinden: Können sie deshalb ihrer Arbeit nicht nachgehen, können sie nach Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine finanzielle Entschädigung beantragen. Die Höhe orientiert sich am Jahreseinkommen des letzten Jahres.
Kurzarbeit: Wer Mitarbeiter hat – und eine mangelnde Auftragslage – der kommt jetzt noch leichter an Kurzarbeitergeld: Das sogenannte Quorum der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb wird auf nur noch zehn Prozent abgesenkt. Zudem müssen Chefs auch nicht erst negative Arbeitszeitsalden aufbauen, die dem Arbeitsamt nachgewiesen werden müssen. Und überdies gibt es das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer. Die Sozialversicherungsbeiträge werden sogar durch die Bundesagentur für Arbeit vollständig übernommen.
Zahlungsunfähigkeit vermeiden: Auch hier ist aktives Handeln gefordert: Es nutzt nämlich nichts, wenn etwa Liquiditätshilfen zwar in Gang gesetzt wurden, aber zu spät eintreffen. Schon nach drei Wochen würden Unternehmer sich dann womöglich der Insolvenzverschleppung schuldig machen. Diese Frist soll nun zwar bis Ende September ausgesetzt werden. Unternehmer sollten aber dennoch die Fristen im Kopf haben und sich entsprechende Wiedervorlagen einrichten.
Steuern senken: Hier zeigt sich der Fiskus jetzt ungewohnt großzügig. Aber nur, wenn die Buchhaltung auch entsprechend agiert. Den deutschen Unternehmen sollen so Milliarden an eigentlich fälligen Zahlungen erst einmal gestundet werden. Die Landesfinanzbehörden haben bereits dementsprechende Direktiven erhalten, sich kulant zu zeigen. So hat das Land Berlin etwa die Finanzämter angewiesen, Steuern zu stunden. Damit soll die Liquidität bei Selbstständigen und Unternehmen belassen werden. Die Maßnahme betrifft die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.
Steuervorauszahlungen können zudem unbürokratisch reduziert werden. Bis zum Ende des Jahres verzichten Finanzämter überdies auf Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Bezug zur Corona-Pandemie besteht.
Quelle: Die Bayerische
Foto: Die Bayerische