Die gesetzliche Rente allein wird nicht immer sicher reichen. Auch aus demografischen Gründen müssen daher neben der 1. Säule der Altersvorsorge (gesetzliche Rente) auch die 2. und 3. Säule (betriebliche und private Altersvorsorge) gestärkt werden. Um die private Altersvorsorge für alle Einkommensgruppen attraktiver zu machen, schlägt die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vor, künftig bei der Riester-Rente auf die Beitragsgarantie zu verzichten.
In einem Gutachten für die INSM hat Prof. Dr. Christian Hagist (WHU) aktuelle Vorschläge verglichen, mit denen die Kapitaldeckung in der Altersvorsorge verbessert werden soll. Hagist kommt zu dem Schluss, dass „eine Weiterentwicklung der Riester-Rente der am einfachsten umzusetzende Vorschlag“ sei. Durch den Verzicht auf die Beitragsgarantie könnte die Rendite der Riester-Verträge um zwei bis drei Prozentpunkte pro Jahr steigen. Bei einem 40-jährigen Anlagehorizont führt das zu 60 Prozent mehr Kapital am Ende der Laufzeit. Wer pro Jahr 1000 Euro inklusive der staatlichen Zulagen anlege, hätte dann im Alter rund 120.000 Euro und damit rund 45.000 Euro mehr, als mit Beitragsgarantie. „Das Risiko eines teilweisen Verlustes der eingezahlten Beiträge dürfte angesichts des langen Anlagezeitraumes sehr gering ausfallen“, so Hagist. Diese Überzeugung teilen inzwischen viele. Auch der Dachverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stellt daher die Beitragsgarantie infrage.
Die INSM appelliert eindringlich an die Bundesregierung, bei Förderung der privaten Altersvorsorge ordnungspolitische Grundsätze zu beachten. „Der Staat darf seine Bürger dazu verpflichten, für ihr Alter vorzusorgen. Es gehört dann auch zu seinen Aufgaben, die Bürger bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützen. Es wäre aber ein grober Verstoß gegen ordnungspolitische Grundsätze, wenn der Staat das Geld seiner Bürger einsammelt, verwaltet und anlegt. Die Bürger müssen selber entscheiden dürfen, welcher Bank, Sparkasse oder Versicherung sie ihr Geld anvertrauen und wie es für sie angelegt werden soll. Andernfalls drohen Interessenkonflikte und Wettbewerbsverzerrungen zum Schaden der Bürger“, so Pellengahr.
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