Zuhause oder Heim? Die bessere Wahl bei Pflegebedürftigkeit

Bevor die Kinder für Unterhaltszahlungen herangezogen werden, müssen die Eltern im eigenen Pflegefall sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente und der Pflegeversicherung, aber auch aus ihrem Vermögen ausgeben. Das bedeutet, dass nicht nur die Vermögenserträge, sondern auch der Vermögensstamm selbst zur Deckung der Pflegekosten herangezogen wird.

Lediglich einen Schonbetrag von derzeit 5.000 Euro zuzüglich weiterer 5.000 Euro für den Ehegatten muss nicht eingesetzt werden. Haben die Eltern Anspruch auf Grundsicherung im Alter, müssen sie sie auch beantragen – diese Einkünfte haben Vorrang vor dem Unterhalt durch die Kinder.

Bei der Suche nach einer geeigneten Unterbringung raten die Experten, nicht nur auf die Außendarstellung des Hauses im Internet oder in Broschüren zu achten. Ein Gespräch mit Bewohnern kann helfen, ein Gefühl für die Atmosphäre im Heim zu bekommen.

Zudem sollte man sich einen Eindruck vom Pflegepersonal machen. Wie geht es mit alten Menschen um? Werden die Bewohner immer von derselben Person versorgt? Wie ist die Verteilung von Fachkräften und angelernten Mitarbeitern? Auch ein Blick in die Hausordnung und den Heimvertrag kann aufschlussreich sein.

 

Seite 5: Heimverträge nicht mehr einseitig änderbar 

 

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