Heimverträge nicht mehr einseitig änderbar
Eine gängige Klausel von Heimverträgen sah bislang vor, dass der Betreiber von Pflege- und anderen Wohneinrichtungen das Recht zusteht, den Vertrag einseitig zu ändern – wenn sich beispielsweise die Betriebskosten erhöhen.
Eine Zustimmung der Bewohner war nicht nötig. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist diese fragwürdige Praxis nicht mehr erlaubt. Damit wurden die Rechte von Heimbewohnern gegenüber Betreibern deutlich gestärkt (Bundesgerichtshof, Az.: III ZR 279/15) (dr)
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