Aus Sicht von Franke sollte es heutzutage selbstverständlich sein, dass Versicherer nicht nur ihre Leistungspflicht prüfen, sondern auch über Behandlungsoptionen, berufliche (Re-) Integration und mögliche Reha-Maßnahmen informieren. Idealerweise biete der Versicherer ein professionelles Reha-Management und unterstütze Maßnahmen zur Rehabilitation auch finanziell.
Doch trotz der entscheidenden Bedeutung spielte die Messung der Regulierungsqualität in Tarifratings bislang keine Rolle. Die Ratingagentur hat das geändert und zieht für das BU-Rating erstmals die Leistungspraxis als zusätzlichen Beurteilungsmaßstab heran.
Bewertungsgrundlage hierfür bilden Stichproben und Messungen, die Franke und Bornberg bei Versicherern vor Ort durchgeführt hat. Dieser Prüfung unterzieht sich aktuell aber nur ein Teil der Anbieter.
Seite 4: Künftig sieben Ratingklassen