Unterstützungskassen sind ein Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV), an den sich die Analysehäuser bis dato nicht heranwagten. Nun hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) für das Segment ein Bewertungsverfahren entwickelt und erstmals ein Rating für rückgedeckte Unterstützungskassen veröffentlicht.
Im Rahmen des IVFP-Unterstützungskassen-Kompetenzratings für Versicherungsgesellschaften 2025 wurden zwölf von 35 angefragten Unternehmen einer umfassenden Analyse unterzogen: Elf mal vergaben die Tester ein sehr gut.
Das Fehlen einer vergleichenden Bewertung wurde von Experten bereits länger als Problem betrachtet, sagt Steuerberater Prof. Dr. Thomas Dommermuth. „Es gibt weder gesetzlich vorgeschriebene noch anderweitig eingerichtete Institutionen, die Struktur, Leistungen, Kosten und Vermögen von Unterstützungskassen vergleichen und auf steuerrechtliche Risiken hin überprüfen.“
Hinzu komme, dass die BAFin bei Unterstützungskassen nicht zuständig sei. „Darüber hinaus können Unterstützungskassen, da sie in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit stark eingeschränkt sind, auf ihre jeweiligen Vorzüge und Wettbewerbsvorteile nicht ungehindert aufmerksam machen“, erklärt der Experte weiter. Das neue Rating schließe diese Informationslücke.
Bewertungsgrundlagen und Kriterien
Das neue Rating des IVFP basiert auf rund 40 detaillierten Fragen, die sich auf vier zentrale Bereiche verteilen. Die Größenordnung der Unterstützungskassen spielt dabei eine Rolle, ebenso wie Verwaltung, Kosten und Gestaltungsfreiheiten. Zudem wird der rechtliche Schutz der Versorgungsberechtigten und Trägerunternehmen bewertet. Auch steuerrechtliche Kriterien fließen in die Bewertung ein. Jeder dieser Bereiche wird mit einem Anteil von 25 Prozent in die Gesamtbewertung aufgenommen.
Das Verfahren bietet damit ein umfassendes und tiefgehendes Analysemodell, das sich sowohl an Trägerunternehmen als auch an Versicherer und Berater richtet. „Der Blick hinter die Kulissen könnte nicht tiefer sein“, erklärt Dommermuth. Der Mix aus Kennzahlen, strategischen Prozessen, rechtlichen und steuerlichen Aspekten solle für eine fundierte Bewertung sorgen. Das Benchmarkverfahren des IVFP stelle sicher, dass die Bewertung objektiv und fair erfolgt.
Objektivität durch Benchmarkverfahren
Gleichzeitig erhalten rückgedeckte Unterstützungskassen eine klare Zielvorgabe, anhand derer sie ihre Leistungsdaten verbessern können. „Mit diesem Instrument schaffen wir die dringend notwendige Transparenz für die Zukunft der Unterstützungskassen“, betont Dommermuth. Gemeinsam mit den Senior-Partnern des IVFP Rating-Teams, Georg Goedeckemeyer und Günther Unterlindner, hat er an der Entwicklung des Ratings gearbeitet.
Das neue Rating setze einen Meilenstein für die betriebliche Altersversorgung und biete eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Unternehmen und Berater, zeigt sich das IVFP überzeugt. In einem bisher kaum regulierten Bereich werde dadurch mehr Orientierung geschaffen.