Die Betriebsrenten sind sicher – oder?

Der Zwang zu sicheren Anlageformen hat in der Niedrigzinsphase erhebliche Schattenseiten. So müssen Arbeitnehmer heute im Vergleich zur Situation vor zehn Jahren bei gleichem Beitrag drastische Leistungseinbußen hinnehmen.

Unter realistischen Annahmen sei damit zu rechnen, dass der HGB-Rechnungszins für Pensionsrückstellungen in den Unternehmen von zurzeit knapp 4,5 Prozent bis zum Jahr 2018 auf unter 3,5 Prozent sinken wird, warnt der bAV-Spezialist Heubeck AG.

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Als erster Schritt wird per Gesetz wohl ab 21. März der Zins für die Bewertung von Pensionszusagen nach Handelsgesetzbuch (HGB) nicht mehr nach dem Siebenjahresdurchschnitt gebildet, sondern nach dem Zehnjahresschnitt. Dadurch kommen etwas höhere Werte zustande als bisher. Folge: Die Firmen müssen für Pensionen nicht mehr so hohe Rückstellungen bilden.

Seite drei: Tropfen auf den heißen Stein?

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