„Die Branche muss digitale Wege finden“

Über den aktuellen Stand der Haftungsrechtsprechung klärte Martin Klein auf, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Votum-Verbandes. Im Rahmen seines Vortrages wies er nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes durch das Kleinanlegerschutzgesetz auch auf Container-Direktinvestments erweitert worden ist und dass die Genehmigungspflicht ab Januar 2017 auch für solche Produkte gilt, bei denen der Rückkauf der Container lediglich in Aussicht gestellt wird.

Aktuell sollte der Vermittler laut Klein bei der Platzierung von prospektfreien Produkten auf ein Negativtestat der Bafin achten, das bestätigt, dass die Gestaltung der Anlage nicht unter das Vermögensanlagengesetz fällt.

Wenig Zeit fürs Neugeschäft

Im abschließenden Panel wurde die Frage diskutiert, warum die Branche bisher noch nicht wieder richtig in Schwung gekommen ist, obwohl das Niedrigzinsumfeld eigentlich für Sachwertanlagen spricht. Laut Klein sind zum einen noch zu wenig neue Produkte am Markt, zum anderen habe der Vertrieb noch sehr viel mit der „Vergangenheitsbewältigung“ zu tun und deshalb nur wenig Zeit fürs Neugeschäft.

„Die Produktgeber rätseln noch, was geht und was nicht“, stellte Dr. Rolf Kobabe fest, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Luther. Die Anleger seien weiterhin verunsichert, viele würden derzeit gar nicht ans Investieren denken.

Steigende Nachfrage erwartet

Doch Ralph Petersdorff von Hansainvest zeigte sich zuversichtlich, dass das veränderte rechtliche Regelwerk dem Vertrieb helfen wird. Auch im Retailbereich werde die Nachfrage wieder zunehmen. Dennoch erwartet er eine weitere Konsolidierung auf Anbieterseite. Wer sich dem veränderten Regelungsumfeld stelle, werde aber reüssieren. (kb)

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Foto: Börsen-Zeitung

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