Es gibt jedoch eine Einschränkung: Die Abrechnungen müssen verständlich und schlüssig sein. Ist die Abrechnung in sich unverständlich, so kann das Gericht diese auch verwerfen. Der Versicherer ist dann verpflichtet in jedem Einzelfall seine Forderung erneut darzulegen.
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Soweit die Abrechnungen jedoch nachvollziehbar sind, so trifft den Handelsvertreter die Verpflichtung einzelne Buchungspositionen anzugreifen. Er kann sich dann nicht darauf beschränken, pauschal die Richtigkeit der Provisionsabrechnung zu bestreiten. Vielmehr muss er dann im Einzelfall darlegen, weshalb die Berechnungen des Versicherers falsch sind.
Darlegung des Provisionsanspruches ist erhebliche Hürde
Die Darlegung des einzelnen Provisionsanspruches beziehungsweise das substantiierte Bestreiten eben jenes stellt eine erhebliche Hürden dar, an welcher sich oftmals bereits entscheidet, welche Partei in dem Rechtstreit obsiegt.
In gerichtlichen Verfahren sollte daher unbedingt zunächst geprüft werden, ob die Abrechnungen des Versicherers einer Schlüssigkeitsprüfung standhalten.
Autor Jens Reichow ist Rechtsanwalt in der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte
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Foto: Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte