Die „Verordnung des Innenministeriums über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen der staatlichen Behörden“ setzt dafür pro Beamten und Stunde 52 Euro an.
Im konkreten Fall könnten so mehr als 2.000 Euro zusammenkommen. Und da der Junge noch nicht volljährig ist, plant die Polizei nach Medienberichten, dessen Eltern in Anspruch zu nehmen.
Diese können – ebenso wie der Jugendliche selbst – allerdings keine Versicherungsleistung durch eine Privat-Haftpflichtversicherung erwarten, betont die Württembergische.
Zwar kommt eine solche Versicherung für Schäden auf, die anderen von den Versicherten oder deren mitversicherten Kindern zugefügt werden – egal ob Sach-, Personen- oder Vermögensschäden.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Ansprüche auf Kostenerstattung für Maßnahmen im öffentlichen Interesse – also wie im vorliegenden Fall für die Kosten des Polizeieinsatzes. Sie sind über eine Privat-Haftpflicht auch nicht versicherbar.