Die Investment-AG: Eine Alternative?

Doch selbst wenn der steuerliche Vorteil entfallen sollte: Auf jeden Fall drohen bei einer AG nicht so unerfreuliche Dinge wie eine Steuerpflicht unter Umständen auch ohne Ausschüttung, die Nachversteuerung negativer Kapitalkonten bei Betriebsaufgabe oder persönliche Steuernachzahlungen der Anleger nach Betriebsprüfungen. Bei einer AG wird auf Anlegerebene stets nur die Dividende besteuert.

Ein weiterer Punkt ist bislang für die KG-Dominanz wohl nicht unwesentlich: Anders als Aktien und andere Wertpapiere sind KG-Anteile nicht tabu für den freien Vertrieb (Paragraf 34f Gewerbeordnung). Doch auch hier hat die Investment-AG keinen Nachteil: Da es sich um einen geschlossenen AIF handelt, darf nach Angaben von HTB auch der 34f-Vertrieb die Aktien vermitteln.

Allerdings muss die Abwicklung – wie bei einem offenen Investmentfonds – über die Depotbank des Kunden erfolgen. Das ist an sich unproblematisch, doch mit dem Start der MiFID II am 3. Januar scheinen einige Institute über das Ziel hinauszuschießen. Sie verlangen auch bei der reinen Depotabwicklung von den gewerblichen Finanzdienstleistern die Einhaltung der MiFID-Regeln, obwohl diese für den freien Vertrieb (noch) gar nicht gelten.

Erklärung von AfW und Votum

Die Vertriebsverbände AfW und Votum haben zwar in einer gemeinsamen Erklärung klargestellt, dass solche Vereinbarungen für die Banken nicht erforderlich sind. Ob aber alle Institute dies einsehen werden, bleibt abzuwarten. Auch in dieser Hinsicht ist der Zeitpunkt der HTB-AG also vielleicht nicht ganz optimal.

Doch das wird sich sicherlich zurechtruckeln – spätestens dann, wenn die MiFID-II-Regelungen für den freien Vertrieb endlich feststehen. Dann kann die AG womöglich auch ein weiteres Thema beenden: Sie kann den Grauschleier endgültig lüften, der noch immer über der AIF-Branche hängt. Er wird zwar ohnehin immer heller, aber weiterhin ist die KG in den Augen vieler Anleger und Vermittler negativ vorbelastet, die AG nicht.

Nun macht die Rechtsform allein noch keinen guten Fonds und wie der HTB-Fonds insgesamt zu beurteilen ist, wird G.U.B. Analyse noch untersuchen. Jedoch gibt es für die Investment-AG jedenfalls durchaus gute Argumente.

Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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