Bislang waren der Norden und Westen Deutschlands von Schnee und Eis verschont. Doch nun droht auch hier eine frostige Phase. Für Hausbesitzer und Mieter heißt es obacht. Denn wenn Wasser in Heizungs- oder Trinkwasserleitungen gefriert, können die Rohre platzen. Urteile zeigen, wer nicht aufpasst, bleibt auf den Frostschäden sitzen. Doch selbst gefrorene Leitungen lassen sich auftauen.
Wasserleitungen sind in den seltensten Fällen sichtbar, sie verschwinden gut verputzt hinter der Wand und damit aus dem Sichtfeld der Mieter und Eigentümer. Richtig teuer wird es, wenn das Wasser in den Leitungen gefriert und nach dem Auftauen aus den geborstenen Leitungen in die Wohnung fließt.
Jedes Jahr kommt es so zu mehr als eine Million Leitungswasserschäden. Ein Großteil der Schäden könnte durch die richtige Vorbeugung vermieden werden. Der einfachste Tipp ist heizen! Bewohner sollten daher darauf achten, dass alle Räume im Gebäude ausreichend beheizt werden.
Das Ventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Wer bei den Heizkosten knausert, für den kann ein Leitungswasserschaden richtig ins Geld gehen. Mieter und Hausbesitzer sollten also nicht am falschen Ende sparen.
Besonders groß sind die Gefahren für einen Wasserleitungsschaden in Wohnräumen, wenn ein Wintereinbruch nach frühlingshaften Temperaturen noch einmal plötzlich eintritt. Oft passiert dann etwas, wenn die Bewohner im Urlaub sind, oder in Räumen, die man nicht täglich betritt; wie Gäste- und Arbeitszimmer, Keller, Vorrats- oder Abstellräume.
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