So hat das EU-Parlament im April bereits eine Verordnung zur Offenlegung von Information über nachhaltige Investments angenommen, die unter anderem für die Fondsmanager relevant ist, berichtet Gero Gosslar, Geschäftsführer des Immobilienverbands ZIA, der auch die Aktivitäten des ehemaligen Sachwerteverbands BSI fortführt.
Die Vorschrift muss 15 Monate nach der Veröffentlichung im europäischen Amtsblatt in nationales Recht umgesetzt werden, voraussichtlich bis zum vierten Quartal 2020.
Demnach müssen die Unternehmen künftig offenlegen, wie sie Nachhaltigkeitsaspekte und -wirkungen berücksichtigen und welche der Vorschriften sie wie beachten. Wie die Detailvorschriften dazu aussehen werden, ist noch offen. „Die Level-2-Texte stehen noch aus“, so Gosslar.
Nicht viel Vorbereitungzeit
Daneben ist zu den Organisationspflichten von AIF- und OGAW-Managern bereits ein „Final Report“ als Empfehlung der EU-Kommission erschienen. Der Zeitplan für die Anwendung sieht hier ebenfalls das vierte Quartal 2020 vor. Das ist in Hinblick auf den erwarteten Wust an Vorschriften nicht viel Vorbereitungszeit.
Die Einhaltung der ESG-Kriterien ist zwar voraussichtlich nicht verpflichtend. Sie werden aber eine bindende Wirkung entfalten, weil Investoren darauf Wert legen werden, dass Unternehmen und Produkte sie berücksichtigen. Je stärker das Thema Klimaschutz in den Vordergrund rückt, desto größer wird der Druck werden.
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