Die neue Verordnung für Versicherungsvermittlung kommt – sind Sie bereit?

Es ist fast geschafft: Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) wird in absehbarer Zeit in einer an die IDD angepassten Form verabschiedet. Die neue VersVermV wird dann länger und in vielen Punkten detaillierter sein – im Vergleich zur aktuell geltenden Version. Durch den aktuellen Entwurf ergeben sich zahlreiche Änderungen. Die wichtigsten Neuerungen der „VersVermV-neu“ (Teil 1).

Die neue Versicherungsvermittlungsverordnung startet wohl Anfang 2019.

Die Insurance Distribution Directive – besser bekannt unter dem Kürzel IDD – ist der Versicherungsbranche schon seit einer Weile bekannt. Immerhin trat die IDD bereits am 22. Februar 2016 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht sollte bis zum 23. Februar 2018 erfolgen. Anders als für die Kollegen im Bereich Finanzanlagen hat der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber diese Frist gehalten: Die wesentlichen Regelungen, insbesondere im VVG und GewO, sind in Deutschland bereits seit dem 23.Februar 2018 in Kraft, so etwa die Regelungen in Paragraf 48b VAG-neu, in Paragraf 59 VVG-neu oder in Paragraf 34d GewO-neu.

Die VersVermV wurde anlässlich der IDD ebenfalls neu gefasst (http://dipbt.bundestag.de/dip21/ btd/19/031/1903109.pdf) – sie gilt aber voraussichtlich erst ab dem 1. Januar 2019. Der Bundestag hat dem Entwurf bereits zugestimmt, es ist aber noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich (Paragraf 34e Abs. 1 S. 1, 3 GewO). Im Protokoll für die nächste Sitzung des Bundesrates im Oktober taucht die Abstimmung über die neue VersVermV noch nicht auf. Die darauffolgenden Sitzungen finden erst wieder am 23. November 2018 und am 14. Dezember 2018 statt.

Fakt ist: Die VersVermV-neu wird ab dem Tag nach ihrer Verkündung gelten. Die wesentlichen Pflichten sind jedoch bereits im VVG und GewO genannt und werden nur weiter mit der VersVermV-neu konkretisiert.

Seite zwei: Wie die Weiterbildungspflicht aussieht

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