Die Rassat-Kolumne: So setzen Sie Ihre Forderung durch

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Michaela Rassat, Ergo-Rechtsexpertin und Cash.-Kolumnistin

Wer vor Gericht gewinnt, bekommt in der Regel eine Kostenerstattung von der Gegenseite. Diese beinhaltet dann die Anwalts- und Gerichtskosten. Auch weitere Auslagen, wie Gutachterkosten, können dazu zählen. Von Cash-Expertin Michaela Rassat.

Es klingt einfach. Zwei Parteien streiten sich in einem Zivilverfahren vor Gericht. Beide Seiten beauftragen jeweils einen Anwalt oder eine Anwältin. Am Ende entscheiden die Richter: Der Eine war im Recht, der Andere im Unrecht. Die Kosten des Verfahrens trägt der oder die Unterlegene. Die Realität sieht oft anders aus, etwa wenn der Unterlegene die Anwaltskosten der Gegenseite nicht zahlen will oder kann.

Weil der Vertragspartner des Anwalts immer der eigene Mandant ist, egal ob er gewinnt oder verliert, muss dieser auch erstmal dessen Rechnung begleichen. Das Geld kann er sich im zweiten Schritt vom Unterlegenen zurückholen. Rechtsbeistände sind nicht verpflichtet, ihre kompletten Kosten erst nach Abschluss des Verfahrens einzufordern. Weil sich Gerichtsverfahren lange hinziehen können, haben sie auch jeweils Anspruch auf einen Vorschuss bzw. die Begleichung der Rechnung für bereits geleistete Arbeit.

Das kostet der Anwalt

Die Anwaltsgebühren regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist in zivilrechtlichen Verfahren der Streitwert entscheidend. Die eigentliche Gebühr wird dann nach einem Gebührensatz ermittelt, ebenfalls geregelt im RVG. Der Anwalt muss seinen Mandanten über die zu erwartenden Kosten informieren. Möchte ein Anwalt mehr als die im RVG festgelegten Gebühren in Rechnung stellen, muss er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung in Textform abschließen. Ein Erfolgshonorar ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Wer zahlt was nach dem Urteil?

Im Rahmen des Urteils trifft das Gericht eine Kostenentscheidung. Darin wird festgelegt, wer die Kosten des Verfahrens trägt, und ggf. zu welchem Anteil. Auf Antrag einer der Parteien folgt darauf das sogenannte Kostenfestsetzungsverfahren. Dabei ermittelt ein Rechtspfleger aufgrund des Urteils den genauen Betrag, den eine Partei an die andere zahlen muss. Das Ergebnis ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Wird der Klage komplett stattgegeben, trägt die Gegenseite alle Kosten des Verfahrens. Dazu gehören nicht nur die Anwaltsgebühren beider Seiten. Hinzu kommen Gerichtsgebühren, Zeugenentschädigungen, Sachverständigenkosten und andere Auslagen.

Aber nicht alle Gerichtsverfahren enden so eindeutig. Die Richter können auch einer Partei zu 70 Prozent Recht geben, der anderen zu 30 Prozent. Dann teilt das Gericht die Verfahrenskosten im Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens auf. Hat der Kläger zu 70 Prozent gewonnen, muss der Beklagte auch nur 70 Prozent von dessen Anwaltsgebühren übernehmen. Im Gegenzug muss der ihm aber 30 Prozent seiner Anwaltskosten überweisen. Dann beginnt das Verrechnen für den Rechtspfleger. Die Parteien erhalten das fertige Ergebnis im Kostenfestsetzungsbeschluss.

Eine Ausnahme gilt vor dem Arbeitsgericht. In der ersten Instanz muss der Unterlegene zwar die Gerichtskosten alleine tragen. Diese richten sich nach dem Streitwert. Die eigenen Anwaltskosten muss aber jede Partei selbst übernehmen – egal, wie der Prozess ausgeht. Erst in zweiter Instanz muss die unterliegende Seite auch die Anwaltskosten des Obsiegenden tragen.

Was aber tun, wenn der unterlegene Verfahrensgegner sich weigert die festgesetzten Kosten zu überweisen? Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss hat die obsiegende Partei einen vollstreckbaren Titel gegen ihn erwirkt. Der lässt sich notfalls auch mithilfe des Gerichtsvollziehers beitreiben.

Rechtzeitig klagen

Wer noch eine Forderung gegen einen Schuldner aus dem Jahr 2019 offen hat, sollte sich sputen. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beispielsweise für Forderungen aus Kaufverträgen oder Schadensersatzzahlungen aus einem Verkehrsunfall. Die Klagefrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Wer diesen Anspruch nicht verlieren will, muss ihn deshalb spätestens bis zum 31.Dezember 2022 realisieren. Falls dies außergerichtlich nicht gelingt, muss er die Forderung vor Gericht einklagen. Sonst kann sich der Schuldner auf die Verjährung berufen und sich seiner Pflicht entziehen. Ein rechtskräftiges Gerichtsurteil hingegen bleibt 30 Jahre lang vollstreckbar. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig die Verjährung, z.B. durch eine Klage, zu hemmen und den Fristlauf anzuhalten.

Das Mahnverfahren

Beim Mahnverfahren unterscheidet man zwischen dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Mahnverfahren. Meist versuchen Gläubiger schon aus Kostengründen, ihr Geld zunächst ohne Beteiligung eines Gerichts – also außergerichtlich – einzutreiben. Dazu werden vom Gläubiger oder von dessen Anwalt Mahnschreiben mit Zahlungsfrist aufgesetzt und dem Schuldner geschickt. Die erste Mahnung bezeichnet man meist freundlich als Zahlungserinnerung, bei der letzten werden dann gerichtliche Schritte angedroht.

Führt dies nicht zum Erfolg, bleibt nur eine Klage oder das zunächst kostengünstigere gerichtliche Mahnverfahren. In diesem muss der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Dies ist nicht weiter kompliziert und kann sogar online erfolgen: Dafür muss nur ein Formular ausgefüllt werden, das sich auch über das Portal www.online-mahnantrag.de herunterladen lässt. Dort findet sich ein Barcodeantrag, der auf weißes Papier gedruckt an das im jeweiligen Bundesland zuständige Mahngericht geschickt wird. Auch hier gilt: Die Forderung sollte nicht verjährt sein. Die Zustellung des Mahnbescheids an den Schuldner durch das Gericht hemmt die drohende Verjährung für sechs Monate.

Das Mahngericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung sachlich begründet ist. Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen – dann kommt es auf Antrag des Gläubigers zum Gerichtsverfahren über die Forderung. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger innerhalb der sechsmonatigen Frist beim Gericht den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen, mit dem er sein Geld durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen kann.

Ein Rechtsstreit kann lange dauern und viel Zeit und Nerven kosten. Bei der Eindämmung des finanziellen Risikos und der Auswahl des passenden Rechtsanwalts hilft eine Rechtsschutzversicherung. Auf Wunsch empfiehlt diese einen auf das betroffene Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt und übernimmt auch dessen Kosten. Die Versicherung trägt aber nicht nur die Anwaltskosten, sondern auch alle weiteren Auslagen im Laufe des Prozesses, etwa für Gericht, Zeugen und Gutachter. Im Falle des Unterliegens trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite.

Wichtig zu wissen: Rechtsschutzversicherte sollten darauf achten, dass der beauftragte Rechtsanwalt nach den gesetzlichen Gebühren abrechnet. Denn Honorarvereinbarungen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nur in Ausnahmefällen. Vor einer Anwaltsbeauftragung und Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung sollten Versicherte daher noch einmal mit ihrer Rechtschutzversicherung sprechen.

Die Rechtsexpertin Michaela Rassat ist seit 2005 Juristin bei der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

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