Wer als Fahrer ein Auto ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung bewegt, begeht eine Straftat. Die Sanktionen reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. Wenn der Fahrende unversichert einen Unfall verursacht, muss er den Schaden komplett aus eigener Tasche zahlen.
Der Versicherungsnachweis ist nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland Pflicht. Aus gutem Grund: Schließlich ist jedes motorisierte Fahrzeug eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Ohne Versicherungsschutz bleiben Geschädigte nach einem Unfall womöglich komplett oder auf einem Großteil ihres Schadens sitzen. Vor allem bei einem Personenschaden kann das auch finanziell schwere Folgen für Unfallopfer haben.
Der Gesetzgeber fordert in § 1 Pflichtversicherungsgesetz von jedem Fahrzeughalter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die die Schäden Dritter deckt. Und deshalb verlangt die Zulassungsstelle die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), egal ob für einen Neu- oder Gebrauchtwagen.
Eine Versicherung, die Schäden Dritter deckt, ist für alle motorisierten Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht, nicht nur für PKWs. Sie gilt auch für Motorräder, E-Scooter, schnelle E-Bikes und zulassungsfreie zweirädrige Fahrzeuge unter 50 ccm. Es gibt nur wenige Ausnahmen, wie etwa Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 6 km/h fahren können.
Kein Pardon
Wenn die eigene Kfz-Versicherung den Vertrag gerade eben gekündigt hat und der Autofahrer noch keinen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, muss das Auto in der Garage bleiben. Das Gleiche gilt, wenn ein schon unterschriebener, neuer Vertrag noch auf sich warten lässt. Andernfalls machen sich auch hier Fahrer oder Fahrerin strafbar. Aber: Auch der Halter kann sich strafbar machen, wenn er jemand anderen ohne Versicherungsschutz mit seinem Fahrzeug fahren lässt. Kommt es zu einem Unfall, müssen der Fahrer oder sogar der Halter des nicht versicherten Autosdie entstandenen Schäden selbst begleichen.
Übrigens weiß die Zulassungsstelle über den Stand der Versicherung genau Bescheid. Denn sobald die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag etwa wegen Zahlungsverzug kündigt, meldet sie dies der Zulassungsstelle. Kommt ein Halter der Aufforderung des Amtes nach einem neuen Versicherungsnachweis nicht nach, erlässt die Behörde eine Ordnungsverfügung zur Zwangsstilllegung des Fahrzeugs. Dann schreibt die Polizei dieses zur Fahndung aus. Die Folgen sind schmerzhaft. Wer dann am Steuer des gesuchten Wagens erwischt wird, bekommt eine Anzeige wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Hierbei handelt es sich um eine Straftat. Es folgt kein Bußgeld, sondern der Gang vor den Strafrichter, der eine Geld- oder Freiheitstrafe verhängen und die Fahrerlaubnis entziehen kann. Selbst wer nicht absichtlich, sondern fahrlässig unversichert fährt, muss mit einer Strafe rechnen. Der Schutz Dritter ist ein hohes Gut.
Kennzeichen für E-Autos
Für sie gelten die gleichen Versicherungs-Vorgaben. Wer für sein E-Auto bei der Zulassungsstelle ein E-Kennzeichen beantragen will, muss nicht nur Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, die Bestätigung für die bestandene Hauptuntersuchung, den Personalausweis oder Reisepass und eine eVB-Nummer als Versicherungsbescheinigung mitbringen. Er braucht auch den Nachweis – zum Beispiel vom Hersteller –, dass sein E-Auto alle Bedingungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllt. Auch Plug-In-Hybride können mit einem E-Kennzeichen fahren. Die Voraussetzungen: Der Wagen muss entweder weniger als 50 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer ausstoßen oder mindestens 40 Kilometer ausschließlich mit Elektroantrieb fahren können.
Kein Halter ist zu einem E-Kennzeichen verpflichtet. Aber diese Wagen werden in vielen Orten bevorzugt behandelt. Oft parken sie vergünstigt, manchmal dürfen sie die Busspur und kostenlos öffentliche Ladesäulen nutzen. Wer bis 2025 ein neues Elektroauto zulässt, bezahlt zudem bis 2030 keine Kfz-Steuer. Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf geht die Steuerbefreiung für den restlichen Zeitraum auf den Käufer über.
Nummernschild nicht lesbar
Schmutz ist keine Ausrede: Wer jetzt im Herbst viel über Land oder im Regen fährt, sollte regelmäßig sein Nummernschild checken. Ist es so verdreckt, dass es unlesbar ist, droht ein „Knöllchen“. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog sind für einen nicht ordnungsgemäßem Zustand des Kfz-Kennzeichens zehn Euro fällig. Ist es aber absichtlich etwa mit Glas oder Folie abgedeckt, sind es 65 Euro. Darüber hinaus ist das Verändern oder Verdecken eines Kfz-Kennzeichens als Kennzeichenmissbrauch strafbar nach § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dann ist auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe möglich. Die Chance, mit unleserlichen Kennzeichen aufzufliegen, ist groß. Moderne Bildbearbeitungsprogramme lesen sie oft selbst stark verschmutzt korrekt aus.
Absicht oder nicht?
Nicht nur, wenn es um ein dreckiges Nummernschild oder eine verpasste Versicherungsfrist geht, führen unterschiedliche Meinungen schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Auch bei Streitigkeiten rund um den Kauf von neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen oder der Geltendmachung von Schadenersatz nach einem Unfall, ist rechtliche Unterstützung oft unerlässlich. In solchen Fällen genießen Rechtsschutzversicherte juristische Rückendeckung. Sie können sich eine erste rechtliche Einschätzung per Telefon von einem unabhängigen Anwalt einholen oder sich von einem Rechtsanwalt vor Ort vertreten lassen.
Eine Verkehrsrechtsschutz-Police sichert Eigentümer, Halter, Fahrer, Mitfahrer und Mieter von Fahrzeugen ab. Versicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrer eines fremden Fahrzeugs oder als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
Sie leistet unter anderem Unterstützung, wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatz sowie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht geht. Sie hilft den Versicherten auch vor dem Verwaltungsgericht, etwa wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Die Rechtsexpertin Michaela Rassat ist seit 2005 Juristin bei der Ergo Rechtsschutz Leistungs-GmbH.