Ist der Kreditnehmer durch eine Krankheit zwar nicht dauerhaft berufsunfähig, fällt aber für einen längeren Zeitraum aus, so benötigt er laut Dr. Klein eine Krankentagegeldversicherung.
Wer länger als 42 Tage krankgeschrieben und gesetzlich krankenversichert sei, der erhalte von seiner Krankenkasse das sogenannte Krankengeld. Dieses liege jedoch in der Regel etwa 20 Prozent unter dem Nettoeinkommen. Darüber hinaus wachse die entstehende Lücke überproportional mit höherem Einkommen.
Dieses Risiko werde von der Krankentagegeldversicherung abgedeckt, die im Ernstfall die Versorgungslücke schließen könne. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer benötigen diese Absicherung in jedem Fall, da sie kein Krankengeld erhalten.
Als einzige Ausnahme haben Beamte auch bei langer Krankheit weiter Anspruch auf ihre Bezüge und benötigen daher keine entsprechende Absicherung.
Rücklagen wichtiger als Restschuldversicherung
Dr. Klein zufolge kann eine Restschuldversicherung neben Todesfall und Arbeitsunfähigkeit auf Wunsch auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit greifen. Sie übernehme nach einer gewissen Wartezeit die Ratenzahlungen für den Immobilienkredit.
Dies geschehe allerdings je nach Vertrag für einen Zeitraum von maximal zwölf bis 18 Monaten. Die Versicherungsbeiträge richten sich nach der Höhe des abgesicherten Kredites.
„Da die Versicherung die Ratenzahlungen ohnehin nur für eine begrenzte Zeit übernimmt, ist die Investition in eine klassische Geldanlage in der Regel sinnvoller. Der Kreditnehmer baut so Rücklagen auf, mit denen er eine etwaige erwerbslose Zeit überbrücken kann“, meint Spezialist Bai.
Es sei in jedem Fall ratsam die eigenen Rücklagen großzügig zu planen: Mindestens drei bis vier Netto-Monatsgehälter sollte jeder zur Verfügung haben. (bm)
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