Platz 1: BGH-Urteil: Vermieter können bei Mietrückstand doppelt kündigen
Sind Mieter mit zwei Monatsmieten oder mehr im Rückstand, kann der Vermieter fristlos kündigen. Zusätzlich kann er für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam wird, „ordentlich“ mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Gleichen die Mieter den Rückstand nach der Kündigung aus, wird zwar die fristlose Kündigung unwirksam, die daneben ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen.
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