Platz 1: bAV: Informationspflicht des Chefs ausgeweitet
In der bAV-Beratung ist die Informationspflicht des Arbeitgebers ein wesentlicher Bestandteil. Eine Urteil des LAG Hamm betont diese Pflicht noch stärker.
Demnach muss sich ein Arbeitgeber zum einen Fehler von bAV-Beratern als eigene zurechnen lassen, wenn sie für ihn wie ein Erfüllungsgehilfe im Sinne von Paragraf 278 Satz 1 BGB tätig sind.
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